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Qualität der ökologischen Ausgleichsflächen soll verbessert werden

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 4.4.2001

Qualität der ökologischen Ausgleichsflächen soll verbessert werden

Öko-Qualitätsverordnung

Regionale Massnahmen zur qualitativen Verbesserung von ökologischen
Ausgleichsflächen werden vom Bund stärker gefördert. Mit der vom
Bundesrat heute beschlossenen Öko-Qualitätsverordnung werden ausserdem
zusätzliche Anreize geschaffen, gezielt Ausgleichsflächen wie
extensive Wiesen, Hecken oder Hochstammbäume auf landwirtschaftlich
genutzten Flächen anzulegen.
Mit der Öko-Qualitätsverordnung, sie tritt auf den 1. Mai 2001 in
Kraft, verstärkt der Bund sein Engagement für eine effiziente
Erhaltung der natürlichen Artenvielfalt. Die regionalen Massnahmen zur
qualitativen Verbesserung sowie zur gezielten Anlage von ökologischen
Ausgleichsflächen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen werden
stärker unterstützt. Die Regionen werden dabei vermehrt in die
Verantwortung eingebunden, indem sie die Aufgabe haben, spezifische
Ziele und Programme zu formulieren. Die neue Verordnung ist die
Antwort auf die wissenschaftlich untermauerte Kritik, ein Teil der
ökologischen Ausgleichsflächen sei von ungenügender Qualität und trage
nicht zu einer sinnvollen Vernetzung bei.
Die Verordnung ergänzt die bestehenden Förderungsmöglichkeiten über
die landwirtschaftlichen Direktzahlungen sowie das Natur- und
Heimatschutzgesetz. Die Kantone müssen ihre Anforderungen an die
Qualität und Vernetzung selbst festlegen und je nach Finanzkraft 10
bis 30 Prozent der Beiträge übernehmen. Der Bund legt mit
Mindestanforderungen lediglich den Rahmen für die Förderung fest. Mit
diesem Konzept berücksichtigt der Bund den Wunsch nach vermehrter
Beachtung regionaler Bedürfnisse in der Agrarpolitik.
Die Beteiligung der Landwirte an den Massnahmen ist freiwillig. Die
Beitrags-Ansätze im bestehenden Programm ökologischer Ausgleich der
Direktzahlungsverordnung werden nicht gesenkt. Die Auflagen für die
Bewirtschafter bleiben dieselben.

Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion ökologische Direktzahlungen,
Christophe Darbellay, Tel. 031-323 45 32; Hans Ulrich Gujer, Tel.
031-322 25 04