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MKS: Einfuhrstopp und scharfe Kontrollen an der Grenze

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 28.3.2001

MKS: Einfuhrstopp und scharfe Kontrollen an der Grenze

Aufgrund der verschärften Seuchenlage in Europa hat das Bundesamt für
Veterinärwesen (BVET) an den Grenzen zusätzliche Schutzmassnahmen
gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS) angeordnet. Damit soll
sichergestellt werden, dass die Seuche nicht mit Tieren,
Nahrungsmitteln, Futtermitteln, Streue, Mist, Gülle oder
Transportfahrzeugen in die Schweiz eingeschleppt wird. Erstmals im
Rahmen dieses Seuchenzuges treten auch Verbote für private Einfuhren
im Personenverkehr in Kraft.
Die neuen Massnahmen werden auf Grund einer Risikoanalyse getroffen,
die vom BVET vorgenommen worden ist. Diese hat ergeben, dass wegen des
schwer kontrollierbaren Tierverkehrs in der EU mit einer weiteren
Ausbreitung der Seuche gerechnet werden muss. Neben den Massnahmen
gegenüber Grossbritannien und den andern von MKS befallenen Ländern
enthält das neue Massnahmenpaket daher auch Beschränkungen, die alle
EU-Länder betreffen.
Die wichtigsten Massnahmen im Einzelnen:
Im Reisendenverkehr wird die Einfuhr von Fleisch und
Fleischerzeugnissen aus Grossbritannien verboten.
Leere Tiertransporter dürfen nur noch in die Schweiz einfahren, wenn
die Fahrer mit einem amtstierärztlichen Zeugnis belegen können, dass
der Laderaum nach dem letzten Tiertransport gereinigt und desinfiziert
worden ist - sonst werden sie zurückgewiesen.
Im Handelsverkehr darf aus Ländern mit MKS (gegenwärtig
Grossbritannien, Irland, Frankreich und die Niederlande) kein Fleisch
mehr in die Schweiz gelangen.  Auch die Einfuhr von
Fleischerzeugnissen aus Grossbritannien wird verboten, während sie in
den andern drei Ländern mit MKS nur unter sichernden Bedingungen
zugelassen werden. Lamm- und Ziegenfleisch darf aus der ganzen EU
nicht mehr eingeführt werden.
Fleischerzeugnisse mit weniger als 20% Fleischanteil, sowie Milch und
verarbeitete Milchprodukte aus der EU müssen neu grenztierärztlich
untersucht werden.
Die Einfuhr von Heu, Stroh, Mist und Gülle aus allen EU-Staaten bedarf
einer Bewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen. Diese wird nur
erteilt, wenn das Material aus Gegenden stammt, die frei von MKS sind.
Schon seit 13. März gilt zudem: Für lebende Klauentiere aus allen
Ländern der EU gibt es grundsätzlich keine Ein- und
Durchfuhrbewilligungen mehr. Aus Grossbritannien dürfen auch keine
Pferde mehr eingeführt werden.

Auskünfte:
Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation. Tel.: 031 323 84 96