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Neue Massnahmen Maul- und Klauenseuche

MKS: Einfuhrstopp und scharfe Kontrollen an der Grenze

Aufgrund der verschärften Seuchenlage in Europa hat das Bundesamt für
Veterinärwesen (BVET) an den Grenzen zusätzliche Schutzmassnahmen gegen die
Maul- und Klauenseuche (MKS) angeordnet. Damit soll sichergestellt werden,
dass die Seuche nicht mit Tieren, Nahrungsmitteln, Futtermitteln, Streue,
Mist, Gülle oder Transportfahrzeugen in die Schweiz eingeschleppt wird.
Erstmals im Rahmen dieses Seuchenzuges treten auch Verbote für private
Einfuhren im Personenverkehr in Kraft.
Die neuen Massnahmen werden auf Grund einer Risikoanalyse getroffen, die vom
BVET vorgenommen worden ist. Diese hat ergeben, dass wegen des schwer
kontrollierbaren Tierverkehrs in der EU mit einer weiteren Ausbreitung der
Seuche gerechnet werden muss. Neben den Massnahmen gegenüber Grossbritannien
und den andern von MKS befallenen Ländern enthält das neue Massnahmenpaket
daher auch Beschränkungen, die alle EU-Länder betreffen.
Die wichtigsten Massnahmen im Einzelnen:
Im Reisendenverkehr wird die Einfuhr von Fleisch und Fleischerzeugnissen aus
Grossbritannien verboten.
Leere Tiertransporter dürfen nur noch in die Schweiz einfahren, wenn die
Fahrer mit einem amtstierärztlichen Zeugnis belegen können, dass der
Laderaum nach dem letzten Tiertransport gereinigt und desinfiziert worden
ist - sonst werden sie zurückgewiesen.
Im Handelsverkehr darf aus Ländern mit MKS (gegenwärtig Grossbritannien,
Irland, Frankreich und die Niederlande) kein Fleisch mehr in die Schweiz
gelangen.  Auch die Einfuhr von Fleischerzeugnissen aus Grossbritannien wird
verboten, während sie in den andern drei Ländern mit MKS nur unter
sichernden Bedingungen zugelassen werden. Lamm- und Ziegenfleisch darf aus
der ganzen EU nicht mehr eingeführt werden.
Fleischerzeugnisse mit weniger als 20% Fleischanteil, sowie Milch und
verarbeitete Milchprodukte aus der EU müssen neu grenztierärztlich
untersucht werden.
Die Einfuhr von Heu, Stroh, Mist und Gülle aus allen EU-Staaten bedarf einer
Bewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen. Diese wird nur erteilt, wenn
das Material aus Gegenden stammt, die frei von MKS sind.
Schon seit 13. März gilt zudem: Für lebende Klauentiere aus allen Ländern
der EU gibt es grundsätzlich keine Ein- und Durchfuhrbewilligungen mehr. Aus
Grossbritannien dürfen auch keine Pferde mehr eingeführt werden.

Bern, den 28. März 2001
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation. Tel.: 031 323 84 96