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Kantone erhalten Abschusskompetenz für Luchs und Wolf

MEDIENMITTEILUNG

Kantone erhalten Abschusskompetenz für Luchs und Wolf

Mit der Änderung der Jagdverordnung hat heute der Bundesrat die
Abschusskompetenz für einzelne Luchse und Wölfe, welche untragbare Schäden
verursachen, versuchsweise an die Kantone delegiert. Die Kantone verlangten
diese Kompetenz als Voraussetzung für die Umsiedlung von Luchsen aus den
Nordwestalpen in die Nordostschweiz. Diese Umsiedlung soll den Lebensraum
des Luchses erweitern, da Autobahnen, Siedlungen, Bergkämme, Flüsse und Seen
die natürliche Ausbreitung verhindern.

Die Abschusskompetenz für Grossraubtiere (Luchs, Bär und Wolf), die
untragbare Schäden verursachen, wird versuchsweise für höchstens drei Jahre
an die Kantone delegiert. Dazu war eine Änderung der Jagdverordnung
notwendig. Bis zum Ablauf dieser Frist soll auch das Jagdgesetz so
abgeändert werden, dass die Kantone diese Kompetenzen definitiv erhalten.
Wolf, Luchs und Bär bleiben aber weiterhin geschützte Tierarten. Der Bund
behält die Oberaufsicht und bestimmt die Kriterien für den Abschuss eines
Tieres, welches einen untragbaren Schaden verursacht. Im Rahmen des Versuchs
haben die Kantone in Zusammenarbeit mit dem BUWAL eine Erfolgskontrolle
durchzuführen. Zudem sind die Kantone zu interkantonalen Kommissionen
zusammengeschlossen, welche gemeinsam über das Vorgehen beraten.

Die Änderung der Jagdverordnung umfasst drei wesentliche Punkte:

-  Delegation der Abschusskompetenz: Die Kantone können den Abschuss eines
Luchses, Wolfs oder Bären bewilligen, wenn er untragbare Schäden verursacht.

-  Bundesbeiträge: Der Bund leistet für Schäden von Bibern, Fischottern oder
Adlern neu einen Beitrag von 50 Prozent; die Kantone müssen die restlichen
50 Prozent übernehmen. Die Entschädigungen für Schäden, welche durch Luchse,
Wölfe oder Bären verursacht wurden, werden vom Bund wie bisher mit 80
Prozent übernommen. Die übrigen 20 Prozent werden von den Kantonen bezahlt.

-  Schutzmassnahmen: Der Bund fördert regionale Massnahmen zur Verhinderung
von Schäden durch Luchse, Wölfe oder Bären. Er finanziert beispielsweise
Hirten, Herdenschutzhunde oder Schutzhalsbänder.

Grossraubtiere in der Schweiz

-  Luchs: Seit bald dreissig Jahren lebt der Luchs wieder in der Schweiz.
Gegenwärtig wird die Population auf ca. 100 erwachsene Tiere geschätzt. Der
Lebensraum behagt ihm und Beute hat es genug. Dennoch gilt die Art heute
noch als bedroht. Für ihre Erhaltung im Alpenraum trägt die Schweiz
innerhalb Europas eine spezielle Verantwortung, denn ohne den Schutz durch
die Schweiz hat der Luchs im Alpenraum langfristig kaum eine
Überlebenschance. Im Rahmen des Projekts LUNO werden Luchse von den
Nordwestalpen in die Nordostschweiz umgesiedelt. Damit soll der Lebensraum
der Luchse erweitert werden.

-  Wolf: Der Wolf ist der Kosmopolit der Tierwelt: Er hatte einst das
grösste Verbreitungsgebiet aller Säugetiere. In weiten Teilen davon wurde er
im Verlauf der letzten Jahrhunderte ausgerottet, doch jetzt ist er
vielerorts wieder auf dem Vormarsch. In letzter Zeit sind wiederholt
einzelne italienische Wölfe in die Schweiz eingewandert (z.B. 1995 Val
Ferett oder 2000 Turtmanntal und Val d'Hérens).

-  Bär: Der Braunbär ist in der Schweiz zu Beginn des 20. Jahrhunderts
ausgerottet worden. Im Trentino in Italien, 50 km vom Schweizerischen
Nationalpark entfernt, ist ein Projekt zur Wiederansiedlung des Bären in
Gang. Sollte es gelingen, wird der Braunbär früher oder später auch in der
Schweiz wieder auftauchen.

Weitere Informationen zu Grossraubtieren in der Schweiz:
www.wild.unizh.ch/wolf, www.wild.unizh.ch/lynx, www.kora.unibe.ch
Das BUWAL-Magazin UMWELT 3/2000 ist ganz dem Luchs gewidmet. Es ist in
deutsch und französisch erhältlich und kann kostenlos bestellt werden:
BUWAL, Kommunikation, 3003 Bern, Tel. 031 322 93 56, E-Mail
info@buwal.admin.ch

Bern, 28. März 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte

-  Willy Geiger, Vizedirektor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Tel. 031 322 24 96, willy.geiger@buwal.admin.ch
-  Hans-Jörg Blankenhorn, Bereich Wildtiere, Eidg. Forstdirektion, Bundesamt
für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 324 78 32,
hans-jörg.blankenhorn@buwal.admin.ch
-  Florian Wild, Abteilung Recht, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Tel. 031 324 93 06, florian.wild@buwal.admin.ch