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Fernsehwerbung für Kirschstengeli weiterhin erlaubt

MEDIENMITTEILUNG

Fernsehwerbung für Kirschstengeli weiterhin erlaubt

Die von Eurocard gesponserte "Tagesschau-Uhr" verletzt die geltenden
Sponsoringvorschriften. Der Werbespot für Kirschstengeli hingegen verstösst
nicht gegen das Alkoholwerbeverbot. Das UVEK hat eine Beschwerde der SRG
gegen eine Verfügung des BAKOM teilweise gutgeheissen.

Im Dezember 1998 hat das UVEK grünes Licht für das Sponsoring der so
genannten "Tagesschau-Uhr" gegeben. Sponsoren dürfen in der Zeitangabe
unmittelbar vor den Nachrichten mit Billboards ihr Image fördern. Zulässig
ist nach den Richtlinien des BAKOM auch Produkte-Sponsoring, da Firmen oft
statt mit ihren Namen nur mit einer Produktemarke öffentlich auftreten.
Sponsoring durch Europay mit dem Produkt Eurocard ist somit zulässig, so
lange nicht direkt für die Kreditkarte geworben wird. Im konkreten Fall war
aber das auf SF DRS ausgestrahlte Eurocard-Billboard mit Szenen aus einem
Kaufhaus präzise genug, um dem Betrachter die Vorzüge des bargeldlosen
Einkaufs zu schildern. Deshalb verstösst es gegen die
Sponsoringvorschriften.

In der gleichen Verfügung hat das BAKOM den Standpunkt vertreten, dass ein
Werbespot für Kirschstengeli mit dem Alkoholwerbeverbot im Radio- und
Fernsehgesetz (RTVG) nicht vereinbar sei. Das BAKOM hatte im Werbespot auf
SF DRS die Darstellung eines Glases Kirsch, begleitet vom Satz "mer nimmt
echte Schwiizer Kirsch", als werbend qualifiziert. Die beanstandete Sequenz
dauerte rund zwei Sekunden. In diesem Punkt teilt das UVEK das Ermessen des
Amtes nicht. Es ist zweifelhaft, ob eine so kurze Botschaft beim Publikum
Kaufreize auszulösen vermag. Zudem gilt das Interesse des Werbetreibenden
dem Verkauf seiner Schokoladeprodukte, nicht der Förderung des
Kirschhandels.

Bern, 27. März 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Philipp do Canto, Rechtsdienst GSUVEK, Tel 031/325 08 45