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Rechtskräftige Urteile im militärgerichtlichen Verfahren Elektronischen Behelfs Generalstabsdienste (EBG 95)

Medieninformation

Rechtskräftige Urteile im militärgerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit
der Herstellung des Elektronischen Behelfs Generalstabsdienste (EBG 95)

Der a.o. Auditor, Oberstleutnant Beat Schnell, hat heute die
Kassationsbeschwerde gegen die Urteile des Militärappellationsgerichts 2 A
vom 5. Juli 2000 in Sachen Oberst i Gst aD Friedrich Nyffenegger, Brigadier
zD Paul Meyer und Dr. Gustav Furrer zurückgezogen. Damit sind diese Urteile
rechtskräftig. Der Rückzug der Kassations-beschwerde erfolgte nachdem seit
Beginn dieser Woche die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

Somit sind alle militärgerichtlichen Strafverfahren im Zusammenhang mit der
Herstellung des Elektronischen Behelfs Generalstabsdienste (EBG 95)
endgültig abgeschlossen.

 Der Oberauditor
 Brigadier Dieter Weber

Bern, 23. März 2001