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Strahlung von Mobilfunkantennen messen und berechnen

MEDIENMITTEILUNG

Strahlung von Mobilfunkantennen messen und berechnen

Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hat heute technische
Empfehlungen vorgestellt, wie die Strahlung von Mobilfunkantennen gemessen
und berechnet werden soll. Es handelt sich dabei um Entwürfe, die das BUWAL
in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung
(metas) und unter Beizug des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM)
erarbeitet hat. Die geltenden Grenzwerte für die Strahlung werden nicht
geändert. Hingegen werden mit den vorgeschlagenen Mess- und
Berechnungsverfahren Instrumente geschaffen, um die Verordnung über den
Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) in der ganzen Schweiz
einheitlich zu vollziehen.

Der Bundesrat hat in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender
Strahlung (NISV) Grenzwerte für die Strahlung von Mobilfunkantennen
festgelegt. Kantone und Gemeinden mussten die Verordnung bisher mit
vorläufigen Hilfsmitteln anwenden. Heute legt das BUWAL nun detailliertere
technische Empfehlungen vor, wie die Strahlung von Mobilfunkantennen
gemessen und berechnet werden soll.

Die NIS-Verordnung wird durch die vorgestellten Mess- und
Berechnungs-Empfehlungen nicht geändert. Mit diesen Vollzugshilfsmitteln
soll erreicht werden, dass die Beurteilung nach einheitlichen Methoden
erfolgt und die Grenzwerte der NISV mit ausreichender Sicherheit eingehalten
werden.

Messempfehlung

Ob eine Mobilfunkanlage die Grenzwerte der NISV einhält, ist im Zweifelsfall
durch eine Messung zu überprüfen. Die geeigneten Messgeräte und Messmethoden
existieren. In Innenräumen, wo die Belastung kleinräumig schwankt, soll die
jeweils höchste Belastung gemessen werden. Die (unvermeidliche)
Messunsicherheit soll bei der Beurteilung berücksichtigt werden, und zwar
so, dass die Grenzwerte mit 95 % Sicherheit eingehalten werden. Es werden
vier mögliche Messmethoden vorgeschlagen. Spezialisten für Messungen werden
eingeladen, während des nächsten halben Jahres die vorgeschlagenen Methoden
zu testen.

Berechnung und Standortdatenblatt

Messungen können erst dann durchgeführt werden, wenn eine Anlage bereits in
Betrieb ist. Die Behörde des Kantons oder der Gemeinde muss jedoch bereits
vorher, zum Zeitpunkt der Baueingabe, beurteilen können, ob die NISV
eingehalten wird. Zu diesem Zweck muss der Mobilfunkbetreiber mit dem
Baugesuch ein so genanntes Standortdatenblatt einreichen, auf dem er die zu
erwartende Strahlung detailliert berechnet. In den letzten zwei Jahren wurde
bereits bei Tausenden von Antennenanlagen ein vorläufiges Standortdatenblatt
verwendet. Es ist aufgrund der bisherigen Erfahrungen modifiziert und
ergänzt worden.

Messempfehlung und Berechnungsmodell sind so aufeinander abgestimmt, dass
der gemessene Wert in aller Regel nicht höher sein wird als der berechnete.
Auch hier gilt: Die Behörde, die ein Baugesuch zu beurteilen hat, soll
ausreichend sicher sein, dass die Prognose die reale NIS-Belastung nicht
unterschätzt.

Wie geht es weiter?
Die Messempfehlung soll in den nächsten sechs Monaten in der Praxis erprobt
werden. Anschliessend werden die Erfahrungen ausgewertet und der Entwurf
wird gegebenenfalls angepasst.

Zum Entwurf des Standortdatenblattes können die interessierten Kreise bis
zum 20. Mai 2001 Stellung nehmen. Gestützt auf die Stellungnahmen wird das
Standortdatenblatt bereinigt und als Hilfsmittel zur Anwendung empfohlen.

Die Frage, bis zu welchem gegenseitigen Abstand Mobilfunkantennen zusammen
als eine Anlage zu betrachten sind, wird im Moment unterschiedlich beurteilt
und ist Gegenstand einer hängigen Beschwerde ans Bundesgericht. Bis der
Entscheid dazu gefallen ist, verzichtet das BUWAL auf eine Empfehlung zu
diesem Thema.

Bern, 20. März 2001

BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT
Informationsdienst

Hinweis für Medienschaffende

Am Dienstag, 20. März 2001, 09.45 werden die Empfehlungen dem interessierten
Fachpublikum im Hotel Alfa, Bern, vorgestellt. Im Anschluss an diese
Vorstellung stehen die Referenten den Medienschaffenden für Fragen zur
Verfügung: Dienstag, 20. März 2001, 13.00, Hotel Alfa, Bern

Auskünfte ab 15 Uhr: Jürg Baumann, Chef a.i. der Sektion Nichtionisierende
Strahlung, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322
69 64

Die Entwürfe der Messempfehlung und des Standortdatenblattes befinden sich
auf dem Internet unter der Adresse www.buwal.ch/luft/d/n0.htm