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Maul- und Klauenseuche: Einfuhrverbot für Fleisch aus Argentinien

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 14.3.2001

Maul- und Klauenseuche: Einfuhrverbot für Fleisch aus Argentinien

Das Bundesamt für Veterinärwesen hat bis auf weiteres die Einfuhr von
Fleisch aus Argentinien untersagt. Scheinbar kämpft Argentinien zur
Zeit mit einem schwerwiegenden MKS-Problem; die argentinischen
Behörden haben indes auf entsprechende Anfragen aus der Schweiz
bislang nicht in befriedigender Weise Auskunft erteilt. Auf Grund der
unklaren Situation hat sich die Schweiz dem heute von der
EU-Kommission verfügten Einfuhrstopp angeschlossen.
Seit einiger Zeit kursieren Gerüchte, wonach in Argentinien mehrere
hundert Ausbrüche von Maul- und Klauenseuche vorgekommen seien. Die
offiziellen Stellen haben diese Ausbrüche bis auf einen Fall nicht
bestätigt, allerdings wird dem Vernehmen nach grossflächig geimpft.
Auf eine offizielle Anfrage um Aufklärung des Bundesamtes vom 8. März
ist bislang keine Antwort von den argentinischen Behörden
eingetroffen. Mit einer Faxmitteilung von heute morgen wurden
lediglich "zwei neue Verdachtsfälle" bekanntgegeben.
Auf Grund der unklaren Situtation hat die EU-Kommission entschieden,
die Einfuhr von Rind- und Schaffleisch aus Argentinien bis auf
weiteres zu stoppen. Die Schweiz schliesst sich dieser Massnahme an
und hat die rund 30 bestehenden Jahresbewilligung für die Einfuhr von
Rind- oder Schaffleisch aus Argentinien bis auf Weiteres suspendiert.
Die betroffenen Bewilligungsinhaber werden schriftlich über den
Beschluss informiert.
Bei den Einfuhren in die Schweiz hat es sich ausschliesslich um
knochenloses, gereiftes Fleisch gehandelt, welches im Hinblick auf die
Seuchenübertragung kaum ein Risiko darstellt, weil durch die
Fleischreifung der Erreger abgetötet wird.
Die Rindfleischimporte aus Argentinien betrugen im Jahr 2000 1468
Tonnen.

Auskünfte:
Heinz K. Müller, Pressesprecher BVET, 031 323 85 68