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15. März 2001 : Weltweit der Tag der Konsumentenrechte

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 14.3.2001

15. März 2001 : Weltweit der Tag der Konsumentenrechte

Der 15. März ist weltweit der Tag der Konsumentenrechte. Das Eidg.
Volkswirtschaftsdepartement nimmt dies zum Anlass, um zu betonen, dass
es die Konsumentinnen und Konsumenten ernst nimmt und den Willen hat,
eine Politik umzusetzen, mit der es ihr Vertrauen stärken und sich für
ihre Interessen einsetzen wird.

Am 15. März 2001 wird der 39. Jahrestag der Anerkennung der Rechte der
Konsumentinnen und Konsumenten gefeiert. Am 15. März 1962 verkündete
der damalige US-Präsident J.F. Kennedy die vier Grundrechte des
Konsumenten, d. h. das Recht auf Sicherheit, das Recht auf Auswahl,
das Recht auf Information und das Recht auf Anhörung. Im Verlauf der
Jahre fügte Consumer International (die internationale Organisation
der Verbraucherverbände) vier weitere Rechte hinzu: das Recht auf eine
gesunde Umgebung, das Recht auf Konsumerziehung, das Beschwerderecht
und das Recht auf Qualität bei den Basisgütern.

Dieser Tag bietet uns die Gelegenheit, die Bedeutung der
Konsumentenpolitik in Erinnerung zu rufen, die vom Eidg.
Volkswirtschaftsdepartement und dem ihm angegliederten Büro für
Konsumentenfragen wie auch von den anderen Dienststellen im Eidg.
Departement des Innern (EDI), im Justiz- und Polizeidepartement
(EJPD), im Umwelt-, Verkehr-, Energie- und Kommunikationsdepartement
(UVEK) und im Finanzdepartement (EFD) umgesetzt wird. Diese Politik
ist effizient und aktuell.

Durch ihre Effizienz soll gewährleistet werden, dass in der
Gesetzgebung die Bürgerinnen und Bürger als Konsumierende
berücksichtigt werden. Zum Beispiel können wir sagen, dass die
Interessen des Konsumenten bei der Erarbeitung von Gesetzen und
Verordnungen in den Bereichen Krankenversicherung, Konsumkredit,
Nahrungsmittelsicherheit, Preisanschrift, Deklaration der
Dienstleistungen, usw. berücksichtigt wurden.

Aktuell weil die Konsumentenpolitik darauf achtet, dass die
spezifischen Bestimmungen eingeführt werden, welche die Konsumierenden
vor Missbrauch und Gefahren schützen und ihnen erlauben, ihre
Interressen zu wahren (zum Beispiel: GVO, Deklaration von Herkunft und
Produktionsmethoden, usw.). Dazu versucht die Konsumentenpolitik, die
Bestimmungen zu verschärfen oder auszuweiten, damit z.B. im e-commerce
der Konsumentenschutz gewährleistet und die Information verbessert
werden.

Vom Gesetz aus unterstützt das Eidg. Büro für Konsumentenfragen die
Konsumentenorganisationen bei ihren Informationsaufgaben. Dieses Jahr
wurde ihre finanzielle Unterstützung um Fr. 100'000.- erhöht, und es
wurden ihnen Fr. 12'000.-für ihre Aktivitäten im Bereich Normierung
zugesprochen. Dies zeigt, welche Bedeutung der Information der
Konsumierenden vom Eidg. Volkswirt-schaftsdepartement zugemessen wird,
die als eine der Säulen der heute gefeierten Konsumentenrechte gilt.
Dank dieser kompletten und wahren Information können die
Konsumierenden ihre Wahl klar treffen und ihre Rolle als
Wirtschaftspartner spielen, indem sie auch ihre Verantwortung
mittragen.

Auskünfte:
Monique Pichonnaz Oggier,
Eidg. Büro für Konsumentenfragen
Tel. 031 / 322 20 46
Site internet: www.consommation.admin.ch