Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Die Integrationspolitik des Bundesrates nach der Ablehnung der Volksinitiative «Ja zu Europa!» - Mündliche Information durch Bundesratssprecher Achille Casanova

An seiner Sitzung von heute Vormittag hat der Bundesrat über das Nein von Volk und Ständen zur Volksinitiative «Ja zu Europa!» und über die Konsequenzen diskutiert, die sich daraus für die Integrationspolitik des Bundesrates ergeben.

Der Bundesrat stellt zunächst fest, dass die massive Ablehnung der Initiative mit aller Deutlichkeit bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union zurzeit bei weitem nicht erfüllt sind.

Ich erinnere daran, dass der Bundesrat diese Voraussetzungen selber festgelegt hat. Es sind die folgenden:

* Zum einen müssen erste Erfahrungen mit der Umsetzung der bilateralen Verträge gemacht werden.

* Zum andern müssen die Auswirkungen eines EU-Beitritts auf zentrale Politikbereiche von Grund auf geklärt und die entsprechenden Fragen überzeugend beantwortet werden können.

Gegenstand der Volksabstimmung war zwar hauptsächlich die unverzügliche Aufnahme von Beitrittsverhandlungen, aber der Urnenentscheid bedeutet auch, dass das Schweizervolk in seiner Mehrheit zurzeit nicht bereit ist, einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union zuzustimmen.

Auf Grund dieser Feststellungen hat der Bundesrat seine integrationspolitischen Prioritäten bekräftigt:

* Kurzfristig haben das Inkrafttreten und die Umsetzung der bilateralen Verträge oberste Priorität. Der Bundesrat wird seine Bemühungen fortsetzen, damit die Länder, welche die Verträge noch nicht ratifiziert haben, dies so bald wie möglich tun.

* Mittelfristig liegt die Priorität auf den neuen bilateralen Verhandlungen. Auf Grund der Kontakte der letzten Wochen ist zu erwarten, dass diese neuen bilateralen Verhandlungen schon in naher Zukunft aufgenommen werden können.

* Der Bundesrat zieht sein Beitrittsgesuch von 1992 nicht zurück. Längerfristig hält er somit an seinem Ziel fest. Der Volksentscheid vom 4. März bestärkt den Bundesrat in der Überzeugung, dass es zur Erreichung dieses langfristigen Ziels unerlässlich ist, die konkreten Auswirkungen des Beitritts klar zu definieren.

In der gegebenen Situation wird der Bundesrat seine Integrationspolitik mit Augenmass und Schritt für Schritt weiterführen. Erst im Laufe der nächsten Legislaturperiode wird er beurteilen können, ob die Zeit für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen reif ist oder nicht.

Bern, 9. März 2001