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Expo.02: Sicherstellung der Liquidität

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 9.3.2001

Expo.02: Sicherstellung der Liquidität

Der Bundesrat hat zur Sicherstellung der Liquidität der Expo.02
beschlossen, dem Parlament im Rahmen des Nachtragskredites I zum
Voranschlag 2001 zu beantragen, bis zu 300 Mio Franken der
Defizitgarantie für die Expo.02 in ein Darlehen umzuwandeln. Mit
dieser Umwandlung erhöht sich das Gesamtengagement des Bundes nicht
d.h. er geht kein zusätzliches Risiko ein.

Am 16. Juni 2000 hat das Parlament eine Defizitgarantie zu Gunsten der
Landesausstellung 2002 in der Höhe von 338 Mio Franken bewilligt. Mit
dem jetzigen Antrag des Bundesrates an die Eidgenössischen Räte würde
die Defizitgarantie um den in ein Darlehen umgewandelten Beitrag
reduziert.
Diese Umwandlung ist Teil der am 23. Februar 2001 von Vertretern des
Bundes, der Expo und der Banken Credit Suisse Group, UBS und der
Zürcher Kantonalbank gefundenen partnerschaftlichen Lösung zur
Finanzierung des Liquiditätsengpasses der Expo.02. Die Banken
erklärten sich bereit, die Finanzierung bis Ende Juni mit 150 bis 160
Millionen sicherzustellen und anschliessend mit einem Teilbetrag an
der Vorfinanzierung zu partizipieren. Es war stets bekannt, dass in
der jetzigen Realisierungsphase bei der Expo hohe Ko-sten anfallen,
ohne dass bereits entsprechende Einnahmen zu verbuchen sind. Da der
Liquiditätsbedarf grösser als ursprünglich angenommen ist und ein
Darlehen des Bundes letztlich kostengünstiger zu stehen kommt, ist
diese Lösung getroffen worden.

Auskünfte:
Stefan Aeschimann, Generalsekretär EVD, Tel. 031 322 20 09