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Milchkontingentierung: mehr Überlieferungen übertragbar

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 8.3.2001

Milchkontingentierung: mehr Überlieferungen übertragbar

Für das Milchjahr 2000/01 ist es möglich, Überlieferungen von mehr als
5'000 kg auf das nächste Milchjahr zu übertragen, anstatt dafür die
Abgabe zu bezahlen. Damit wird der Druck zum Verkauf von Kühen für die
Milchproduzenten reduziert.
Der Verkauf von überzähligen Kühen ist zur Zeit wegen BSE nur unter
ungünstigen Voraussetzungen möglich. Werden diese Tiere auf dem
Betrieb zurückbehalten, fällt mehr Milch an. Vielen Produzentinnen und
Produzenten ist es nicht gelungen, eine entsprechende zusätzliche
Kontingentsmenge noch für das laufende Milchjahr zu kaufen oder zu
mieten.
Wer sein Kontingent überschreitet, kann die zuviel gelieferte Menge
als Einlieferung auf das nächste Milchjahr übertragen, höchstens aber
5'000 kg. Das regelt die Milchkontingentierungs-verordnung (MKV). Sie
erlaubt zudem als begrenzte Ausnahme die gesamten Überlieferungen
(also auch mehr als 5'000 kg) auf das nächste Milchjahr zu übertragen,
wenn der Verkauf von Nutzvieh wegen einer Tierseuche unmöglich ist.
Aus den dargelegten Gründen hat das Bundesamt für Landwirtschaft die
Administrationsstellen (Milchverbände) angewiesen, die zitierte
Ausnahme (Art. 16 Abs. 4 MKV) für das laufende Milchjahr 2000/01 allen
Produzentinnen und Produzenten zu gewähren, welche dies wünschen. Wer
sein Kontingent in diesem Milchjahr demnach um mehr als 5'000 kg
überschreitet, kann in jedem Fall die zuständige Administrationsstelle
ersuchen, die gesamten Überlieferungen auf das Milchjahr 2001/02 zu
übertragen, anstatt dafür die Abgabe zu bezahlen. Das Gesuch ist
schriftlich bis Ende April 2001 bei der Administrationsstelle
einzureichen.

Auskünfte:
Andreas Galler, Chef der Sektion Milchkontingentierung, Tel. 031 322
26 35