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Weko genemigt einvernehmliche Regelung mit Genfer Abdichtungs- und Asphaltierungsunternehmen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 8.3.2001

Weko genemigt einvernehmliche Regelung mit Genfer Abdichtungs- und
Asphaltierungsunternehmen

An der Sitzung vom 5. März 2001 hat die Weko beschlossen, die
einvernehmliche Regelung des Sekretariats der Weko und der Genfer
Kammer der Abdichtungs- und Asphaltierungsunternehmen (Chambre
genevoise de l'étanchéité et de l'asphaltage; CGE) zu genehmigen. Die
vorangehende Untersuchung hat gezeigt, dass die von der CGE
herausgegebene Liste von Regie- und Meterpreisen von den CGE -
Mitgliedern über weite Strecken befolgt wird, was einer
Kartellabsprache entsprechen würde.

In der einvernehmlichen Regelung verpflichtet sich die CGE, keine
weiteren Preislisten herauszugeben, während sich ihre Mitglieder
ihrerseits verpflichten, die bestehenden Preislisten in Zukunft nicht
mehr zu befolgen.

Die einvernehmliche Regelung nach Kartellgesetz ist ein vorzügliches
Instrument in Händen der Wettbewerbsbehörden. Sie ermöglicht, ein
Verfahren rasch und ohne grosse Kosten abzuschliessen. Eine
langwierige Untersuchung kann dann vermieden werden, wenn die Parteien
bereit sind, mit dem Sekretariat zusammen zu arbeiten und den
Sachverhalt beseitigen wollen, welcher vom Sekretariat als
kartellrechtswidrig angesehen worden ist.

Auskünfte:
Patrick Krauskopf Vize-Direktor 031 323 53 40 
patrick.krauskopf@weko.admin.ch