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Neue Düngerbuch-Verordnung tritt in Kraft

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 6.3.2001

Neue Düngerbuch-Verordnung tritt in Kraft

Am 15. März 2001 tritt die gesamtrevidierte Verordnung des EVD im
Bereich der Dünger (Düngerbuch-Verordnung) in Kraft. Die Verordnung
enthält die Liste der zugelassenen Düngertypen mit den entsprechenden
Anforderungen und regelt die Kennzeichnung. Eine Frachtbegrenzung für
Schwermetalle und organische Schadstoffe in Abfalldüngern wird einen
Beitrag an den Bodenschutz leisten.
Die Düngerbuch-Verordnung stützt sich auf die am 10. Januar 2001 vom
Bundesrat beschlossene und am 1. März in Kraft getretene Verordnung
über das Inverkehrbringen von Düngern (Dünger-Verordnung, DüV). Neu
enthält die Düngerbuch-Verordnung eine Liste von Produkten tierischer
Schlachtabfälle, die ab 1. August 2001 als Dünger nicht mehr verwendet
werden dürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass bei
vorschriftsgemässem Gebrauch von Düngern weder Umwelt noch Tier oder
Mensch gefährdet werden.
Personen oder Firmen, die einen Dünger in Verkehr bringen wollen, der
keinem in dieser Verordnung aufgeführten Düngertyp entspricht, müssen
dafür wie bis anhin eine Bewilligung beim Bundesamt für Landwirtschaft
einholen.
Eine Erleichterung für den Handel mit Düngern wird erreicht, indem
eine Reihe früher bewilligungspflichtiger Dünger heute lediglich
anmeldepflichtig sind. Bestimmte, früher anmeldepflichtige Dünger
werden neu nicht mehr der Anmeldepflicht unterstellt sein. Die
Anpassung an entsprechende EU-Bestimmungen sowie eine Liste
einführbarer Düngertypen werden den Import stark vereinfachen.
Hingegen wird das hohe Schutzniveau für Gewässer und Umwelt durch die
neue Regelung nicht in Frage gestellt.

Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Sektion Pflanzenschutzmittel und Dünger,
Martin Huber,  Tel. 031-322 26 25; 
Sektion Zertifizierung und Pflanzenschutz, Albrecht Siegenthaler, Tel. 031 322 74 95