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Der Bundesrat unterzeichnet ein Steuerabkommen mit der "Agence mondiale antidopage"

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKE-
RUNGSSCHUTZ UND SPORT

 Information

 Bern, 5. März 2001

Pressemitteilung

Der Bundesrat unterzeichnet ein Steuerabkommen mit der "Agence mondiale
antidopage

Am 5. März 2001 werden Bundesrat Joseph Deiss, Vorsteher des Eidgenössischen
Departements für auswärtige Angelegenheiten, und Bundesrat Samuel Schmid,
Vorsteher des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport,
mit der "Agence mondiale antidopage" im Wattenwylhaus im Namen des
Bundesrates ein Steuerabkommen unterzeichnen. Für die Agentur werden deren
Präsident Richard W. Pound sowie das Stiftungsratsmitglied Hein Verbruggen,
Präsident der "Union Cycliste Internationale", das Abkommen unterzeichnen.
Danach soll die Agentur von direkten und indirekten Steuern -
einschliesslich der Mehrwertsteuer - befreit werden; die von der Agentur an
ausländische Personalmitglieder gezahlten Gehälter sind ebenfalls
steuerfrei. Die Tatsache, dass Staaten gleichberechtigt mit den Vertretern
der Olympischen Bewegung Mitglieder der Agentur sind, veranlasste den
Bundesrat bereits in einer Entscheidung vom 18. September 2000, die Agentur
als quasi-staatliche Organisation zu betrachten, mit welcher ein
Steuerabkommen abgeschlossen werden kann.

Die am 10. November 1999 gegründete "Agence mondiale antidopage" mit
provisorischem Sitz in Lausanne nahm am 1. Juli 2000 ihre Aktivitäten auf.
Ziel der Agentur ist die Förderung und Koordinierung der Dopingbekämpfung im
Sport auf internationaler Ebene. Die Stadt Lausanne hat sich mit der
Unterstützung des Kantons Waadt und des Bundes als Gaststadt für den
ständigen Sitz der Agentur beworben. Nach einer ersten Selektionsrunde kamen
neben Lausanne Bonn, Lille, Stockholm, Wien und Montreal in die engere Wahl.
Die Abgabefrist der Unterlagen für die zweite Auswahlrunde wurde auf den 1.
März 2001 festgelegt. Der Entscheid zum definitiven Sitz dürfte im Laufe des
Sommers 2001 fallen.

Das Steuerabkommen wird nicht nur für den ständigen Sitz, sondern auch für
die vorläufige Niederlassung der "Agence mondiale antidopage" gelten. Mit
der Unterstützung der schweizerischen Kandidatur für die "Agence mondiale
antidopage" verfolgen die Bundesbehörden insbesondere Synergieeffekte im
Genferseeraum zwischen dem Internationalen Olympischen Komitee, den 17
internationalen Sportverbänden und der Agentur. Die schweizerischen
Universitäten, die in der Dopingbekämpfung tätigen Laboratorien und die
Chemieunternehmen bilden ausserdem einen weiteren wichtigen Attraktionspol.

Für Informationen wenden Sie sich an: Dr. Heinz Keller, Direktor des
Bundesamtes für Sport, Magglingen, VBS, Tel. 032 / 327 62 20; Evelyne
Gerber, Chefin des Dienstes Diplomatisches und konsularisches Recht,
Direktion für Völkerrecht, EDA, Tel. 031 / 322 31 69.