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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Maul- und Klauenseuche: Die Schweiz ist vorbereitet

Maul- und Klauenseuche: Die Schweiz ist vorbereitet

Die schweizerischen Behörden verfolgen die Situation, welche durch die
Ausbrüche der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Grossbritannien entstanden
ist, aufmerksam und sind in erhöhter Alarmbereitschaft. Es sind alle
sinnvollen Massnahmen zur Vorsorge getroffen worden. Die Seuche ist für
Menschen ungefährlich, aber für Klauentiere (Kühe, Schweine, Schafe, Ziegen,
Hirsche) sehr ansteckend und kann zu grossen wirtschaftlichen Verlusten in
der Landwirtschaft führen.

Sofort nach Ausbruch der Seuche in England wurde der Verkehr von tierischen
Produkten zwischen Grossbritannien und der Schweiz gesperrt. In den letzten
10 Monaten wurden zudem keine lebenden Tiere mehr aus Grossbritannien
importiert. Um die Einschleppung der Seuche über Drittstaaten zu verhindern,
werden diejenigen Tiere untersucht, die in den letzten 6 Monaten aus
EU-Staaten eingeführt wurden.
In den nächsten Tagen erhalten alle Nutztierhalter ein Merkblatt vom
Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), in dem sie auf die zu ergreifenden
Vorsichtsmassnahmen hingewiesen werden. Ein Verdacht auf Maul- und
Klauenseuche in einem Hobby-Schafbetrieb, der gestern im Kanton Zürich
aufgekommen ist, hat sich inzwischen als unbegründet erwiesen. Solche
Verdachtsfälle sind allerdings nicht ungewöhnlich und kommen immer wieder
vor.
Bereits am Montag hat das BVET in einer Pressemitteilung an Englandtouristen
appelliert, keine Lebensmittel tierischer Herkunft in die Schweiz
einzuführen. Zudem werden Flugpassagiere von Grossbritannien in die Schweiz
noch im Flugzeug vor dem Mitbringen von Fleisch- und Milchprodukten gewarnt
und angewiesen, während mindestens 7 Tagen schweizerische Bauernhöfe zu
meiden. In den Flughäfen werden Container aufgestellt, in welche die
Esswaren entsorgt werden können.
Eine Impfung der schweizerischen Klauentiere ist derzeit nicht vorgesehen;
denn geimpfte Tiere haben Antikörper gegen das Maul- und Klauenseuche-Virus
im Blut und könnten deshalb nach der Impfung nicht mehr von Tieren unterschi
eden werden, welche die Krankheit durchgemacht haben. Wie die EU gehört die
Schweiz in der Klassierung des internationalen Tierseuchenamtes in Paris zu
den Ländern, welche ohne Impfung frei von der Maul- und Klauenseuche sind.
Würden wir von dieser Politik des Nicht-Impfens abweichen, wäre unser Handel
mit Tieren und vielen Produkten tierischer Herkunft für Jahre behindert.
Zudem ist der Schutz, den eine Impfung bietet, höchst unvollständig. Aus
diesen und ähnlichen Gründen hat bisher nicht einmal das von der Seuche
heimgesuchte Grossbritannien beschlossen, seine Tiere zu impfen.
Bern, den 2.03.2001
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation, BVET, Tel.: 031 323 84 96