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Mehr Sicherheit dank Pflanzenpass

PRESSEMITTEILUNG / Berne, 28.2.2001

Mehr Sicherheit dank Pflanzenpass

Pflanzen, die Krankheiten oder Schädlinge verbreiten können, brauchen
künftig einen Pflanzenpass. Das hält die neue Verordnung über den
Pflanzenschutz fest, die der Bundesrat heute verabschiedet hat. Mit
den Instrumenten der neuen Verordnung sollen die Massnahmen zur
Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen wirksamer und der
Pflanzenhandel mit der Europäischen Union (EU) erleichtert werden.
Die neue Verordnung über den Pflanzenschutz ersetzt sechs bestehende
Verordnungen und wird am 1. Juli 2001 in Kraft treten. Sie legt für
landwirtschaftliche Kultur-, Zier- und Forstpflanzen Schutzmassnahmen
fest, die verhindern sollen, dass neue Krankheiten und Schädlinge in
die Schweiz eingeschleppt werden. Ebenso regelt sie die Massnahmen
gegen die Verbreitung dieser gefährlichen Schadorganismen im Inland.
Als wichtigste Neuerung wird ein Pflanzenpass für bestimmte
Wirtspflanzen von Schadorganismen eingeführt. Diese Pflanzen können
zur Verbreitung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen beitragen. In
Verkehr gebracht werden dürfen nur noch gesunde Pflanzen, deren
Pflanzenpass bestätigt, dass sie am Produktionsort kontrolliert worden
sind.
Die neue Verordnung ist auf die Vorschriften der EU abgestimmt. Im
Rahmen des Abkommens über den Handel mit landwirtschaftlichen
Erzeugnissen soll damit die gegenseitige Anerkennung der
Pflanzenschutzmassnahmen von beiden Partnern ermöglicht werden. Die
Gleichwertigkeit der Bestimmungen soll den Austausch von Pflanzen
zwischen der Schweiz und der EU erleichtern. Die verstärkte
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung neuer Pflanzenkrankheiten und
Schädlinge wird auch die entsprechenden Schutzmassnahmen wirksamer
werden lassen.

Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Olivier Félix, Sektion Zertifizierung
und Pflanzenschutz,