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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Pressemitteilung BVET: Maul- und Klauenseuche

Maul- und Klauenseuche in Grossbritannien:
Aufruf an Reisende und Landwirte

In den letzten Tagen ist in verschiedenen Landesteilen Grossbritanniens die
Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Es handelt sich dabei um eine für den
Menschen völlig ungefährliche, jedoch für Klauentiere - also Rinder,
Schweine, Schafe, Ziegen, Hirsche - hochansteckende Seuche. Deshalb ruft das
Bundesamt für Veterinärwesen Englandreisende, Landwirte und Tierärzte zu
erhöhter Vorsicht auf.
Die Maul- und Klauenseuche hat bisher noch nicht auf den europäischen
Kontinent übergegriffen - doch die Gefahr besteht, weil die Seuche sehr
leicht durch Menschen, Futtermittel, menschliche Nahrungsmittel, andere
Materialien und sogar durch den Wind verschleppt werden kann.
Grossbritannien selbst hat die Ausfuhr von lebenden Klauentieren,
Fleischerzeugnissen und anderen Produkten tierischer Herkunft sofort nach
Bekanntwerden des ersten Ausbruches gesperrt, so dass keine Verschleppung
durch den regulären Handel zu befürchten ist.
In der Schweiz ist die Maul- und Klauenseuche letztmals 1980 aufgetreten und
gilt seither in unserem Land als ausgerottet. Aufgrund der
Einschleppungsgefahr befinden sich momentan das Bundesamt für Veterinärwesen
und das nationale Tierseuchenzentrum (IVI) in Mittelhäusern in erhöhter
Alarmbereitschaft.
Das Bundesamt ruft die Bevölkerung auf, mitzuhelfen, dass die Seuche nicht
in unser Land eingeschleppt wird.
Insbesondere sollten Englandreisende den Kontakt zu britischem Vieh und
Bauernbetrieben meiden. Wenn sie solche Kontakte in den letzten Tagen
hatten, dürfen sie nach der Rückkehr in die Schweiz mindestens eine Woche
lang keine Berührung zu einheimischem Vieh und einheimischen
Landwirtschaftsbetrieben haben. Auch sollen keine Sandwichs oder andere
Nahrungsmittel tierischen Ursprungs aus England mitgebracht werden.
Landwirte werden aufgerufen, auf keinen Fall unerhitzte Abfälle an Schweine
zu verfüttern.
Landwirte und Tierärzte werden zudem zu erhöhter Aufmerksamkeit im Stall
aufgerufen. Werden beim Vieh verdächtige Symptome wie auffälliges Speicheln
oder Bläschen auf der Zunge beobachtet, ist unverzüglich der
Bestandestierarzt und bei Erhärtung des Verdachts die lokalen amtlichen
Tierseuchenbekämpfungsorgane zu benachrichtigen.
Bern, den 26. Februar 2001
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Christian Griot, Leiter des nationalen Tierseuchenzentrums (IVI)
in Mittelhäusern.
Tel.: 031 848 92 11