Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im zweiten Halbjahre 2000
PRESSEMITTEILUNG / Bern, 23.2.2001
Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im
zweiten Halbjahre 2000
Im zweiten Halbjahr 2000 gingen etwas mehr neue Anfechtungen bei den
Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im ersten
Halbjahr 2000, nämlich 17‘228 gegenüber 15'321. Damit waren in der
Berichtsperiode insgesamt 24‘171 Anfechtungen hängig, wovon 14‘688
Fälle erledigt werden konnten.
Bei den erledigten Fällen kam in 6‘873 Fällen (Vorsemester 6'691),
bzw. 44.36 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf
dies im einzelnen
Mietzinserhöhungen 2‘515 (1‘783)
Mietzinssenkungen 326 (468)
Anfangsmietzins 32 (83)
Kündigungsschutz 1‘417 (1‘598)
Mietzinshinterlegung 449 (516)
andere Gründe 2‘134 (2‘243)
In 2‘727 (3'702) Fällen, bzw. 17.60 %, konnte keine Einigung erzielt
werden.
Es betraf dies im einzelnen
Mietzinssenkungen 129 (324)
Mietzinserhöhungen 774 (668)
Anfangsmietzinse 26 (59)
andere Gründe 1‘798 (2‘651)
In 974 (946) Fällen, bzw. 6.29 %, haben die Schlichtungsbehörden einen
Ent-scheid getroffen. Es betraf dies im einzelnen
den Kündigungsschutz 637 (586)
und die Mietzinshinterlegung 337 (360)
4'921 (4'163) Anfechtungen, bzw. 31.76 %, wurden anderweitig erledigt.
Insbe-sondere
durch Rückzug oder Nichteintreten 4‘065 (3‘471) oder
durch Schiedsgericht 108 (79).
9'676 (6‘908) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.
Auskünfte:
Bundesamt für Wohnungswesen, Cipriano Alvarez, Chef Rechtsdienst, Tf
032 / 654 91 30