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Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im zweiten Halbjahre 2000

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 23.2.2001

Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im
zweiten Halbjahre 2000

Im zweiten Halbjahr 2000 gingen etwas mehr neue Anfechtungen bei den
Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im ersten
Halbjahr 2000, nämlich 17‘228 gegenüber 15'321. Damit waren in der
Berichtsperiode insgesamt 24‘171 Anfechtungen hängig, wovon 14‘688
Fälle erledigt werden konnten.

Bei den erledigten Fällen kam in 6‘873 Fällen (Vorsemester 6'691),
bzw. 44.36 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf
dies im einzelnen
Mietzinserhöhungen	2‘515	(1‘783)
Mietzinssenkungen	326	(468)
Anfangsmietzins	32	(83)
Kündigungsschutz	1‘417	(1‘598)
Mietzinshinterlegung	449	(516)
andere Gründe	2‘134	(2‘243)

In 2‘727 (3'702) Fällen, bzw. 17.60 %, konnte keine Einigung erzielt
werden.
Es betraf dies im einzelnen
Mietzinssenkungen	129	(324)
Mietzinserhöhungen	774	(668)
Anfangsmietzinse	26	(59)
andere Gründe	1‘798	(2‘651)

In 974 (946) Fällen, bzw. 6.29 %, haben die Schlichtungsbehörden einen
Ent-scheid getroffen. Es betraf dies im einzelnen
                   den	Kündigungsschutz	637	(586)
                   und die Mietzinshinterlegung	337	(360)

4'921 (4'163) Anfechtungen, bzw. 31.76 %, wurden anderweitig erledigt.
Insbe-sondere
               durch	Rückzug oder Nichteintreten	4‘065	(3‘471)	oder
               durch	Schiedsgericht	108	(79).

9'676 (6‘908) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.

Auskünfte:
Bundesamt für Wohnungswesen, Cipriano Alvarez, Chef Rechtsdienst, Tf
032 / 654 91 30