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Zolltarifarische Massnahmen im 2. Halbjahr 2000

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 21.2.2001

Zolltarifarische Massnahmen im 2. Halbjahr 2000

Der Bundesrat hat heute den Bericht über zolltarifarische Massnahmen
zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Der Bericht enthält
die folgenden, im 2. Semester 2000 in Kraft gesetzten Massnahmen:
Die Verordnung über die vorübergehende Zollaussetzung für
Kunststoffgranulat wurde zur Sicherung der Konkurrenzfähigkeit von
Schweizer Unternehmen gegenüber solchen aus der EU um weitere zwei
Jahre verlängert.
Das in der Agrareinfuhrverordnung vorgesehene Kontingent für
ausländische Zuchtrinder wurde aufgrund der im Jahre 2000 anhaltend
starken Nachfrage vorübergehend um 1'500 Stück auf insgesamt 2'500
Stück erhöht.
Die in der Verordnung über die Buttereinfuhr Ende 1999 für das Jahr
2000 festgelegte Kontingentsmenge für Importbutter erwies sich als
nicht ausreichend. Sie wurde vom Bundesamt für Landwirtschaft dreimal
vorübergehend um insgesamt 5'500 Tonnen auf 6'600 Tonnen erhöht.

Auskünfte:
Heiko Bolick, seco, Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik,
Tel. 031 / 322 22 37