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Bund, Kantone, Städte und Gemeinden gehen Agglomerationsprobleme gemeinsam an

MEDIENMITTEILUNG

Bund, Kantone, Städte und Gemeinden gehen Agglomerationsprobleme gemeinsam
an

Bund, Kantone, Städte und Gemeinden haben heute die gemeinsame "Tripartite
Agglomerationskonferenz (TAK)" gegründet. Die TAK ist eine Plattform zur
Förderung der vertikalen Zusammenarbeit Bund - Kantone - Städte/Gemeinden
und zur Entwicklung einer gemeinsamen Agglomerationspolitik. Die Partner
sind überzeugt, dass die TAK einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der
Agglomerationsprobleme leisten kann. Sie wollen damit auch der Bedeutung der
Städte und Agglomerationen als Lebensraum und Wirtschaftsstandort vermehrt
gerecht werden.

Bundespräsident Moritz Leuenberger sowie Vertreter der Konferenz der
Kantonsregierungen (KdK), des Schweizerischen Städteverbandes (SSV) und des
Schweizerischen Gemeindeverbandes (SGV) haben am Dienstag eine Vereinbarung
zur Schaffung einer "Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK)
 unterzeichnet.

Die TAK ist eine Plattform zur gegenseitigen Information, zur gemeinsamen
Erarbeitung von Empfehlungen für die Zusammenarbeit in Agglomerationen sowie
zur Lösung der Agglomerationsprobleme in verschiedenen Sachpolitiken. Im
Sinne einer ganzheitlichen Optik sollen bei der Entwicklung einer
gemeinsamen Agglomerationspolitik auch die möglichen Auswirkungen auf die
Regionen ausserhalb der Agglomerationen aufgezeigt werden: Die Stärkung der
städtischen Räume ist also eingebunden in die Raumordnungspolitik des Bundes
und der Kantone, die Stadt und Land in ihren besonderen Stärken, aber auch
Schwierigkeiten gleichermassen unterstützt.

Die Träger der TAK sind der Bund, die Kantone, sowie die Städte und
Gemeinden. Sie werden vertreten durch den Bundesrat, die KdK sowie den SSV
und den SGV. Die Partner können gemeinsame Aufträge für die Bearbeitung
agglomerationsspezifischer Themen initiieren und durchführen. Die TAK hat
vorerst Projektcharakter. In vier Jahren wird über Art und Umfang ihrer
Weiterführung gemeinsam entschieden.

Städte und Gemeinden können die Agglomerationsprobleme nicht im Alleingang
lösen

Rund zwei Drittel der Wohnbevölkerung der Schweiz leben in Städten oder
Agglomerationsgemeinden. Diese sind die Motoren unserer Wirtschaft. Von
deren Lebensqualität und Funktionsfähigkeit hängt nicht zuletzt auch die
Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes ab. Agglomerationen erstrecken
sich häufig über die Gemeinde- und Kantonsgrenzen, in vielen Fällen sogar
über die Landesgrenzen hinaus.

In den letzten Jahren hat sich die Städte- und Agglomerationsproblematik
verschärft. Angesichts der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und
räumlichen Entwicklung sehen sich Städte und Agglomerationsgemeinden
vermehrt komplexen Problemen gegenüber, die sie häufig nicht mehr aus
eigener Kraft lösen können.

Die Agglomerationsprobleme machen nicht Halt vor den Gemeinde- und
Kantonsgrenzen. In vielen Fällen tangieren diese Probleme gleichzeitig die
Kompetenzen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Wachsenden Zentrumslasten
beschränken zudem den finanziellen Handlungsspielraum der Kernstädte.

Partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und
Gemeinden

Die Suche nach Lösungen für die besonderen Probleme der städtischen Zentren
und Agglomerationen ist in erster Linie Aufgabe der Gemeinden und Kantonen
selbst. Letztere tragen auf Grund ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeit
für die Gemeinden auch eine zentrale Verantwortung.

Vor diesem Hintergrund setzten die KdK und der SSV im März 1998 die
paritätische Arbeitsgemeinschaft Kantone-Städte-Agglomerationen (AG KSA)
ein. Diese stellte in vielen Sachpolitiken grossen Handlungsbedarf fest und
postulierte eine Verstärkung der vertikalen Zusammenarbeit. Deshalb schlugen
die Kantone die Schaffung der TAK vor, und zwar unter Einbezug des Bundes.

Der Einbezug des Bundes ist deshalb von Bedeutung, weil dieser durch seine
Gesetzgebung in zahlreichen Bereichen wesentliche Rahmenbedingungen
festlegt. Weiter ist der Bund nach Art. 50 der Bundesverfassung
verpflichtet, bei seinem Handeln auch auf die besondere Situation der Städte
und der Agglomerationen Rücksicht zu nehmen.

Bund, Kantone, Städte und Gemeinden sind sich einig, dass viele drängende
Agglomerationsprobleme nur gemeinsam lösbar sind. Daher haben sie auch ein
gemeinsames Interesse, ihre Anstrengungen in Zukunft zu bündeln und zu
koordinieren. In diesem Kontext wurde die TAK gegründet.

Erstes Arbeitsprogramm der TAK

An ihrer konstituierenden Sitzung hat die TAK ihr erstes Arbeitsprogramm
verabschiedet. Dieses umfasst folgende Schwerpunkte:

- Begleitung der Folgearbeiten des Bundes zum Kernstädtebericht in der Form
von Konsultationen der TAK zu Zwischenberichten und zum Schlussbericht;

 - Entwicklung von Leitlinien für die horizontale und vertikale
Zusammenarbeit in inner- und interkantonalen Agglomerationen;

Im Weiteren hat die TAK über den Handlungsbedarf in sektoriellen Bereichen
diskutiert, insbesondere in den Bereichen Sozialpolitik und
Integrationspolitik, sowie das weitere Vorgehen festgelegt.

Das erste Arbeitsprogramm der TAK knüpft an bereits geleistete Vorarbeiten
der einzelnen Partner an:

- Der Bund hat sich in seinen "Grundzügen der Raumordnung Schweiz" von 1996
zum Ziel gesetzt, die Städte zu stärken, auf ein vernetztes Städtesystem
Schweiz hinzuarbeiten und die Agglomerationen in ihrer Ausdehnung zu
begrenzen und räumlich zu strukturieren. Der Bundesrat hat weiter in seinem
Bericht über die Kernstädte bekräftigt, dass im Bereich der
Agglomerationspolitik auf Bundesstufe Handlungsbedarf besteht. Zur Umsetzung
seiner raumordnungspolitischen Ziele wird der Bund seine raumbedeutsamen
Sachpolitiken (z.B. Verkehrspolitik, Umweltpolitik) vermehrt auf die
Probleme und Anliegen der urbanen Räume ausrichten. Dabei ist die
Zusammenarbeit mit den Kantonen und mit den Städten unerlässlich.

- In den letzten Jahren wurden in zahlreichen Kantonen Fortschritte in den
Bereichen Abgeltung von Zentrumslasten und innerkantonale Aufgabenteilung
erzielt. Um die Zusammenarbeit kantonsübergreifend zu verstärken, gründete
die KdK mit den im SSV vereinten Städten im März 1998 die AG KSA. In ihrem
Arbeitsbericht vom Juni 1999 ortete die AG KSA in zahlreichen sektoriellen
Politikbereichen grossen Handlungsbedarf. Deshalb postulierte sie unter
anderem, dass die vertikale Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen sowie
Städten und Gemeinden zu verstärken sei. Die Kantone nahmen dieses Postulat
auf und schlugen dem Bundesrat sowie dem SSV und SGV die Schaffung der TAK
vor. Diese soll wesentliche Impulse zur Lösung der Agglomerationsprobleme
vermitteln.

Bern, 20. Februar 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation, Pressedienst

EVD Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement, Presse- und
Informationsdienst
KdK Konferenz der Kantonsregierungen
SSV Schweizerischer Städteverband
SGV Schweizerischer Gemeindeverband

Auskünfte:

Regierungsrat Dr. Paul Huber, Justiz-, Gemeinde- und Kulturdepartement LU,
Präsident TAK, Tel. 041/228 57 81

Prof. Pierre-Alain Rumley, Direktor ARE Bundesamt für Raumentwicklung, Tel.
031/322 40 61

Dr. Barbara Rigassi, Botschafterin, seco Staatssekretariat für Wirtschaft,
Tel. 031/322 29 59

Dr. André Baltensberger, Sekretär KdK, Tel. 032/625 26 70

Dr. Urs Geissmann, Direktor SSV, Tel. 031/356 32 32

Sigisbert Lutz, Generalsekretär SGV, Tel. 031/858 31 16