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Weko zieht eine positive Bilanz des Jahres 2000

PRESSEMITTEILUNG / Berne, 16.2.2001

Weko zieht eine positive Bilanz des Jahres 2000

Die Wettbewerbskommission (Weko) präsentierte am 16. Februar 2001
ihren Jahresbericht 2000. Im Zentrum der Aktivitäten standen im
vergangenen Jahr die Bekämpfung von Preis-, Mengen- und Gebietsabreden
zwischen direkten Konkurrenten (sog. harte Kartelle) und das Vorgehen
gegen den Missbrauch von Marktbeherrschung. Verschiedene Studien
attestieren der Weko eine hohe ökonomische Sachkompetenz und eine
korrekte verfahrensrechtliche Umsetzung des Gesetzes.

Die Weko präsentierte am 16. Februar 2001 ihren Jahresbericht 2000.
Sie wies auf folgende Prioritäten ihrer Tätigkeit hin: Im Bereich der
privat verursachten Wettbewerbsbeschränkungen besass die Bekämpfung
von Abreden über Preise, Mengen und Gebiete zwischen direkten
Konkurrenten (sog. harte Kartelle) und das Vorgehen gegen den
Missbrauch marktbeherrschender Stellungen Vorrang. Die Weko hat im
Jahr 2000 sechs Untersuchungen zu Preisabreden abgeschlossen und deren
sieben neu eröffnet. Im Bereich des Missbrauchs von Marktbeherrschung
wurden drei Untersuchungen abgeschlossen und fünf neu eröffnet.
Die Weko und ihr Sekretariat gingen ferner dem gesetzlichen Auftrag
nach, staatliche Regulierungen aus wettbewerbspolitischer Sicht zu
beurteilen. Dabei wachen die Wettbewerbsbehörden darüber, dass
gerechtfertigte wirtschaftsrechtliche Vorschriften nicht dazu
missbraucht werden, den Wettbewerb über Gebühr einzuschränken. In
diesem Sinne richteten die Wettbewerbsbehörden ihr Augenmerk im
letzten Jahr insbesondere auf den Gesundheitsmarkt und den
Elektrizitätsmarkt. So empfahl die Weko dem Bundesrat, die
Versicherungen zur Vergütung von medizinischen Produkten zu
verpflichten, welche Patienten im Ausland günstiger beziehen.
Im Auftrag des Volkswirtschaftsdepartements (EVD) wurden zwei
Gutachten über die Tätigkeit der Wettbewerbsbehörden erstellt. In
seinem Gutachten über verfahrensrechtliche Fragen kommt Prof. Yvo
Hangartner, St. Gallen, zum Schluss, dass das Gesetz inzwischen
verfahrensrechtlich korrekt angewendet wird. Prof. C. Christian von
Weizsäcker, Köln, prüfte die ökonomische Sachkompetenz der
Wettbewerbsbehörden.

Er attestiert, dass die ökonomische Sachkompetenz der schweizerischen
Wettbewerbsbehörden internationalen Standards entspricht. Zudem
verglich eine internationale Studie der Law Business Research Ltd.,
London, die Arbeit der verschiedenen Wettbewerbsbehörden anhand von
Rückmeldungen von Praktikern. Die Weko und ihr Sekretariat erhielten
die gleiche Note wie die US-amerikanische Wettbewerbsbehörde und wurde
damit besser beurteilt als die Wettbewerbsbehörde der EU.

Auskünfte:
Prof. Roland von Büren 
Präsident
079 667 90 15
E-mail: bueren@iwr.unibe.ch