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Keine Anzeichen von Folter oder Misshandlungen in schweizerischen Hafteinrichtungen

Besuch des Anti-Folter-Ausschusses in der Schweiz abgeschlossen

Die Delegation des "Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" hat am Donnerstag ihren Besuch in der Schweiz abgeschlossen. Erwartungsgemäss machte die Delegation keine Beobachtungen, die auf die Anwendung von Folter oder auf Misshandlungen in den besuchten Einrichtungen schliessen lassen.

Während zehn Tagen besuchte die fünfköpfige Delegation des Anti-Folter-Ausschusses in den Kantonen Basel, Bern, Freiburg, St. Gallen, Thurgau und Zürich Erziehungs- und Strafanstalten, Polizeigefängnisse, eine psychiatrische Klinik, einen Grenzwachtposten sowie ein Ausschaffungsgefängnis. Zudem untersuchte sie das Prozedere der Ausschaffungen. Wie die Delegation am Donnerstag in Bern Vertretern des Bundes und der besuchten Kantone mitteilte, hat sie bei ihrem Besuch keine Anzeichen von Folter oder schwerwiegender Misshandlungen festgestellt. Der Anti-Folter-Ausschuss verfasst nun zuhanden des Bundesrates einen Bericht über die Verhältnisse, die er in den besuchten Einrichtungen angetroffen hat. Darin werden auch Empfehlungen zur Verbesserung der Bedingungen des Freiheitsentzuges enthalten sein.

Wie Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), am Treffen in Bern versicherte, nimmt der Bundesrat die Kritik, Bemerkungen und Empfehlungen des Anti-Folter-Ausschusses ernst. Sie erinnerte daran, dass als Folge einer Intervention des Ausschusses die Häftlingstransporte in der Schweiz seit Jahresbeginn nach dem neuen Konzept "Train-Street" durchgeführt werden.

Der Ausschuss stützt sich auf das durch schweizerische Initiative zustande gekommene "Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe". Das Übereinkommen ist von über 40 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert worden; für die Schweiz ist es am 1. Februar 1989 in Kraft getreten. Der Anti-Folter-Ausschuss setzt sich aus Juristen, Ärzten, Spezialisten des Strafvollzugs und anderen Experten zusammen und hat seinen Sitz in Strassburg. Er organisiert in eigener Kompetenz regelmässig Besuche in den Mitgliedstaaten; die Schweiz hat er bereits 1991 und 1996 besucht. Der Ausschuss versteht sich nicht als Ankläger, sondern will durch eine gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden des besuchten Staates die Bedingungen des Freiheitsentzuges verbessern, wo dies nötig ist.

Bern, 15. Februar 2001

Weitere Auskünfte:

Peter Müller, Vizedirektor, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 33