Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Infostar: Zivilstandsregister werden informatisiert

Bundesrat verabschiedet die gesetzliche Grundlage

Die heutigen Zivilstandsregister auf Papier werden informatisiert. Der Bund vernetzt die Zivilstandsbehörden und schafft eine zentrale Datenbank "Infostar" (Informatisiertes Standesregister). Um die notwendige gesetzliche Grundlage für dieses Projekt zu schaffen, hat der Bundesrat am Mittwoch die Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet.

Die rund 1750 schweizerischen Zivilstandsämter führen heute mit herkömmlichen Mitteln am jeweiligen Ereignisort vier Einzelregister über Geburt, Ehe, Tod und Kindesanerkennungen. Daneben führen sie am Heimatort das Familienregister, worin sie die Zivilstandsereignisse sammeln und Änderungen im Bürgerrecht eintragen. Die geplante Informatisierung ändert nichts an den Zuständigkeiten im Zivilstandswesen: Die heutigen Register auf Papier werden durch die zentrale Datenbank "Infostar" abgelöst, die der Bund für die Kantone betreibt. Die Daten werden neu elektronisch, aber weiterhin ausschliesslich durch die Zivilstandsbehörden eingegeben. Die Funktionen der bisherigen Register bleiben grundsätzlich gleich; das Familienregister wird jedoch durch ein personenbezogenes Standesregister ersetzt.

Doppelspurigkeiten vermeiden

Die geplante Informatisierung ermöglicht es, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und Fehlerquellen auszuschalten. Mit der Eingabe der Daten in die Einzelregister am Ereignisort werden automatisch die betroffenen Standesregister am Heimatort nachgeführt; die aufwändige Weitermeldung und erneute Eingabe am Heimatort entfällt. Die Kantone und Zivilstandsämter werden ab Frühjahr 2002 schrittweise an Infostar angeschlossen; ab Mitte 2003 wird die Datenbank im Vollbetrieb stehen.

Der Bund steuert als Starthilfe in Höhe von 2,5 Mio. Fr. die Hälfte der Investititionskosten bei. Die Kantone übernehmen die andere Hälfte der Investitionskosten und tragen die jährlichen Kosten von rund 2 Mio. Fr. Sie können längerfristig – sobald die Rückerfassung alter Daten fortgeschritten ist – mit Einsparungen in der Grössenordnung von 10 Mio. Fr. pro Jahr rechnen. Vor dem Erlass wichtiger Ausführungsbestimmungen hört der Bund die Kantone an. Sie können zudem den Betrieb und die Weiterentwicklung des Informatiksystems mitgestalten.

Zugriffsrechte klar geregelt

Der Bundesrat sorgt für den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte der Personen, über die in "Infostar" Daten bearbeitet werden. Das ZGB regelt insbesondere, welche Behörden ausserhalb des Zivilstandswesens, die auf rasche Verfahrensabläufe angewiesen sind, online auf die Personendaten zugreifen können: die ausstellenden Behörden gemäss Bundesgesetz über Ausweise für Schweizer Staatsangehörige sowie die Bundesstellen, die für die Führung des automatisierten Fahndungssystems (Ripol) und des automatisierten Strafregisters (Vostra) sowie für Nachforschungen nach vermissten Personen zuständig sind.

Bern, 14. Februar 2001

Weitere Auskünfte:

Rolf Reinhard, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 53 48