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Botschaft zum Freihandelsabkommen EFTA-Mexiko sowie zum Landwirtschaftsabkommen Schweiz-Mexiko

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 14.2.2001

Botschaft zum Freihandelsabkommen EFTA-Mexiko sowie zum
Landwirtschaftsabkommen Schweiz-Mexiko

Auf Antrag des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements hat der
Bundesrat heute die Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den
EFTA-Staaten und Mexiko sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der
Schweiz und Mexiko verabschiedet. Die Räte werden das Geschäft in der
Juni-Session dieses Jahres behandeln. Die Abkommen sollen am 1. Juli
2001 in Kraft treten.
Die Bedeutung des Freihandelsabkommens mit Mexiko liegt für die
Schweiz in erster Linie dar-in, dass unsere Wirtschaft vergleichbaren
Zugang zum mexikanischen Markt für Waren und Dienstleistungen erhalten
wird wie die Konkurrenten aus der EU und aus den Vereinigten Staaten
sowie Kanada, welche in Mexiko bereits über Vorzugsbedingungen
verfügen.
Mexiko ist der erste Partner ausserhalb Europas und des
Mittelmeerraums, mit dem die EFTA-Staaten bzw. die Schweiz ein
Freihandelsabkommen unterzeichnet haben. Das EFTA-Mexiko-Abkommen ist
zudem umfassender als die bisherigen Freihandelsabkommen, welche die
Schweiz im Rahmen der EFTA abgeschlossen hat.  Es sieht zusätzlich zur
Verwirklichung des Freihandels mit Industriegütern (Nullzoll ab 2007)
u. a. auch die Liberalisierung der Dienstlei-stungsmärkte
(insbesondere Finanzdienstleistungen) und des öffentlichen
Beschaffungswesens vor. Wie bei den bisherigen Freihandelsabkommen,
welche die EFTA-Staaten abgeschlossen haben, wird der Handel mit
Landwirtschaftsprodukten durch bilaterale Abkommen zwischen den
einzelnen EFTA-Staaten und Mexiko geregelt.
Mexiko ist ein wichtiger Wirtschaftspartner der Schweiz. Die Schweizer
Exporte betragen gegen eine Mia. SFr. pro Jahr und die Schweizer
Direktinvestitionen in Mexiko nahezu 4 Mia. SFr. Das Abkommen wird die
Schweizer Exporte um Zölle von jährlich über 100 Mio. SFr. entlasten.
Angesichts der weltweit zunehmenden Tendenz zu umfassenden regionalen
und überregiona-len präferenziellen Abkommen kann die Schweiz als
stark exportabhängiges und gleichzeitig keiner grösseren Einheit wie
der EU angehörendes Land eine Erosion der Wettbewerbsfähigkeit ihrer
Wirtschaft nur vermeiden, wenn sie ihre Freihandelspolitik ebenfalls
geografisch und in-haltlich ausweitet. In diesem Sinn haben die
Schweiz und die anderen EFTA-Staaten im De-zember 2000 Verhandlungen
über ein Freihandelsabkommen mit Chile aufgenommen. In den nächsten
Wochen folgen sondierende Gespräche mit Singapur und Südafrika.

Auskünfte:
Botschafter Marino Baldi, Staatssekretariat für Wirtschaft, seco, Tel.
031 324 07 55 
Minister Christian Etter, seco, Leiter Task Force EFTA-Drittlandverhandlungen, 031 324 08 62