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Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und Mazedonien

Medienmitteilung 14. Februar 2001

Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und Mazedonien

Der Bundesrat hat den eidgenössischen Räten ein Abkommen über soziale
Sicherheit zwischen der Schweiz und Mazedonien unterbreitet. Derzeit werden
die
sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und
Mazedonien immer noch durch einen Vertrag mit dem ehemaligen Jugoslawien
geregelt. Dieser stammt aus dem Jahre 1962. Der Ab-schluss eines neuen
Abkommens ist notwendig, weil durch den Zerfall des ehemaligen Jugoslawien
und das Entstehen neuer unabhängiger Staaten einer der beiden
Vertragspartner geän-dert hat. Zudem stimmen die auf das Recht des
ehemaligen Jugoslawien Bezug nehmenden Vertragsbestimmungen mit der
mazedonischen Gesetzgebung nicht mehr überein, und der Vertragstext musste
modernisiert und inhaltlich an unsere jüngsten Ab-kommen mit anderen Staaten
angepasst werden.
Das Abkommen entspricht den bereits bestehenden Verträgen mit Slowenien und
Kroatien. Es bezieht sich auf folgende Versicherungszweige: die Alters-,
Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, die Unfallversicherung sowie die
Familienzulagen in der Landwirtschaft. Zusätzlich enthält es noch gewisse
Be-stimmungen über die Krankenversicherung. Es wurde am 9. Dezember 1999
unterzeichnet und wird nach Abschluss der innerstaatlich vorgesehenen
Genehmigungsverfahren in Kraft treten.

 EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
 Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Tel. 031 / 322 85 00
 Doris Malär
 Abteilung Internationale Angelegenheiten
 Bundesamt für Sozialversicherung

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