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Finanzierung der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» in den Jahren 2002-2006

Pressemitteilung        14. Februar 2001

Finanzierung der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» in den Jahren
2002-2006

Der Bundesrat hat zuhanden der eidgenössischen Räte die Botschaft über einen
neuen Rahmenkredit an die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende" für die
Jahre 2002-2006 verabschiedet. Diese sieht einen Rahmenkredit von 750'000
Franken bzw. jährliche Betriebsbeiträge von 150'000 Franken vor. Die 1997
vom Bund gegründete Stiftung soll dadurch instand gestellt werden, ihre
erfolgreich begonnene Tätigkeit weiterzuführen.

Die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» wurde 1997 vom Bund gegründet.
Sie hat den Auf-trag, die Lebensbedingungen der fahrenden Bevölkerung in der
Schweiz zu sichern und zu verbessern und einen Beitrag zur Wahrung des
kulturellen Selbstverständnisses dieser in unserem Land während langer Zeit
diskriminierten und verfolgten Minderheit zu lei-sten. Die Stiftung wurde
gestützt auf das Bundesgesetz vom 7. Oktober 1994 betreffend die Stiftung
«Zukunft für Schweizer Fahrende» (SR 449.1) mit einem Stiftungskapital von 1
Million Franken dotiert und mit einem ersten fünfjährigen Rahmenkredit für
Betriebsbeiträge von 750'000 Franken ausgestattet. Die Botschaft sieht vor,
der Stiftung für die Jahre 2002 - 2006 einen neuen Rahmen-kredit von 750'000
Franken zu bewilligen und der Stiftung damit die Weiterführung ihrer Arbeit
auf konsolidierter Basis und die Entwicklung neuer Aktivitäten zu
ermöglichen. .

In der Stiftung arbeiten Vertreter  aller drei  staatlichen Ebenen mit
Repräsentanten der Fah-renden zusammen. Die Stiftung hat in den vergangenen
Jahren verschiedene dring-liche Probleme aufgegriffen, insbesondere in Bezug
auf Stand- und Durchgangsplätze, bei Gewerbebewilligungen sowie beim Transit
ausländischer Fahrender durch die Schweiz wäh-rend der Sommermonate. In der
Aufbauphase ging es zudem darum, Grundlagen für das gute Gelingen der
Zusammenarbeit, in einem Klima gegenseitigen Vertrauens zwischen Vertretern
der Behörden und der Fahrenden im Stiftungsrat, zu schaffen. Inzwischen hat
die Stiftung auch Beziehungen zu den zuständigen Stellen aller Kantone und
verschiedener Gemeinden aufgenommen. Wie eine kürzliche
Informationsveranstaltung der Stiftung gezeigt hat, bestehen gute
Voraussetzungen, um die Zusammenarbeit aller Betroffenen und aller
zuständigen Stellen zu vertiefen und zu institutionalisieren.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Informations- und Pressedienst

Auskunft: Paul Fink, Sektion Kultur und Gesellschaft im Bundesamt für Kultur
(BAK)
Tel. 031 322 92 98