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Sonderbeitrag an die kantonalen Universitäten für die

Pressemitteilung                                                14.2.2001

Sonderbeitrag an die kantonalen Universitäten für die
Ausbildung der doppelten Maturajahrgänge

Der Bundesrat hat in einer Verordnung die Zuteilung eines Sonderbeitrags von
35 Millionen Franken an die kantonalen Universitäten geregelt. Diese als
Ergänzung zu den kantonalen Anstrengungen gedachte Bundeshilfe soll das
Problem der doppelten Maturajahrgänge entschärfen. Der zusätzliche Beitrag
war von den Eidgenössischen Räten mit dem Bundesbeschluss vom 8. Oktober
1999 über die Kredite nach dem Universitätsförderungsgesetz in den Jahren
2000-2003 beschlossen worden.
Die Verkürzung der Gymnasialzeit im Rahmen der eingeleiteten
Maturitätsreform führt dazu, dass in verschiedenen Kantonen bis zum Jahr
2004 in bestimmten Jahren, vor allem in den Jahren 2001-2003, gleichzeitig
zwei Maturajahrgänge an die Hochschulen übertreten. Im Jahre 2001 ist die
erwartete Zunahme noch gering. Hingegen werden gemäss Schätzungen der EDK im
Jahr 2002 rund 1810 und im Jahr 2003 rund 3550 zusätzliche Maturandinnen und
Maturanden erwartet. Als Beitrag an ihre zusätzlichen Aufwendungen erhalten
die Universitäten 5 Millionen Franken im Jahr 2001, 10 Millionen im Jahr
2002 und 20 Millionen im Jahr 2003.
Die Verordnung regelt die Verteilung dieser Jahrestranchen unter die
Universitäten. Der Sonderbeitrag berechnet sich für jede Universität nach
der Anzahl Studienanfängerinnen und Studienanfänger, die aus einem Kanton
mit doppelten Maturitäten im entsprechenden Jahr kommen.
Die Schweizerische Universitätskonferenz hatte sich mit dieser Verteilung
einverstanden erklärt.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Dr. Andrea Schenker, Sektionschefin Universitätswesen, Bundesamt für Bildung
und Wissenschaft, Tel. 031 322 97 72