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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Gegenseitige Hilfeleistung zwischen der Schweiz und Italien

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Bern, 12. Februar 2001

Pressemitteilung

Gegenseitige Hilfeleistung zwischen der Schweiz und Italien
im Falle von Katastrophen

Heute haben sich in Bellinzona erstmals die im bilateralen Abkommen über die
Zusammenarbeit im Bereich der Risikovorsorge und -vorbeugung und der
gegenseitigen Hilfeleistung bei natürlichen oder durch menschliche Tätigkeit
verursachten Katastrophen vorgesehenen schweizerischen und italienischen
Experten getroffen.

Das Abkommen, in Kraft seit dem 26. Mai 1998, setzt den Rahmen für die
gegenseitige Hilfeleistung im Falle von schweren natürlichen oder durch
menschliche Aktivität verursachten Katastrophen. Es regelt insbesondere den
Grenzübertritt von Hilfsmannschaften und Material im Sinne grösstmöglicher
Erleichterungen. Weiter legt es fest, dass die Hilfeleistung freiwillig und
unentgeltlich erfolgt.

Die Experten beider Länder haben Informationen betreffend die für den
Zivilschutz und für die Hilfe in Katastrophenfällen jeweils zuständigen
Behörden ausgetauscht und sich gegenseitig über die Organisation und die im
Ereignisfall zur Verfügung stehenden Mittel unterrichtet. Darüberhinaus
haben sie praktische Aspekte der operationellen Führung in Notfällen
diskutiert, insbesondere im Hinblick auf die Überwachung und den
Informationsaustausch sowie auf Interventionen im Bereich der Hydrogeologie
und bei Waldbränden.

Die Zusammenarbeit bezieht sich auf mögliche Ereignisse im gesamten
Staatsgebiet der Schweiz und Italiens. Schweizerischerseits sind das
Schweizerische Katastrophenhilfekorps, die Rettungskette und, subsidiär, die
Armee für die Durchführung solcher grenzüberschreitender Hilfseinsätze
vorgesehen. Auf italienischer Seite ist das Departement für Zivilschutz
zuständig, das die Aktivitäten der in diesem Sektor tätigen Behörden
koordiniert. Entlang der Grenzen sind die Kantone Graubünden, Tessin und
Wallis sowie die italienischen Provinzen Como, Varese, Sondrio,
Verbano-Cusio-Ossola, die autonome Provinz Bozen/Südtirol sowie die Autonome
Region Aostatal beteiligt.

Die italienische Expertendelegation stand unter der Leitung des
bevollmächtigten Ministers Salvatore Zotta, diplomatischer Berater für
Zivilschutzfragen beim Vorsitzenden des Ministerrats, während die
schweizerischen Experten von Fabrizio Taschetta, Direktion für Völkerrecht,
Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten, angeführt wurden.

Für weitere Informationen können sie sich über folgende Telefonnummern
erkundigen:
- Montag 12. Febbruar: 079 337 04 47 / 079 229 97 13 / 079 685 66 00
- ab Dienstag 13.Februar: 031 322 30 54