Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Erweiterte Zollpräferenzen zugunsten Albaniens und Bosnien und Herzegowinas

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 31.1.2001

Erweiterte Zollpräferenzen zugunsten Albaniens und Bosnien und
Herzegowinas

Im Rahmen ihrer Wirtschaftshilfe an die Länder Südosteuropas ergreift
die Schweiz Massnahmen zur Förderung des Handels mit Albanien und
Bosnien und Herzegowina. Den beiden ärmsten Ländern der Region werden
beim Import von landwirtschaftlichen Gütern und Industrieprodukten in
die Schweiz erweiterte Zollpräferenzen gewährt. Ausserdem wird die BR
Jugoslawien wieder in das Allgemeine Zollpräferenzenschema
aufgenommen.

Der Bundesrat hat beschlossen, Albanien und Bosnien und Herzegowina
befristet auf drei Jahre die selben Zollpräferenzen wie den ärmsten
Entwicklungsländern zu gewähren. Industriegüter aus den beiden Ländern
können somit zollfrei in die Schweiz eingeführt werden. Ausser bei den
für die Schweiz sensiblen Agrargütern besteht innerhalb der
tarifarischen Kontingente zudem Zollfreiheit auf alle
landwirtschaftlichen Produkte aus Albanien und Bosnien und
Herzegowina.

Ausserdem wird die BR Jugoslawien wieder in das Zollpräferenzenschema
aufgenommen. Das Land war anfangs 1998 bei Beginn der
Unterdrückungsmanöver der serbischen Armee im Kosovo ausgeschlossen
worden. Mit der Wiedergewährung der Zollpräferenzen für
Entwicklungsländer unternimmt die Schweiz einen weiteren Schritt zur
Normalisierung ihrer wirtschaftlichen Beziehungen gegenüber der BR
Jugoslawien.

Diese Massnahmen sind Teil einer umfassenderen Strategie zur Förderung
der wirtschaftlichen Entwicklung und Integration der Länder
Südosteuropas, wie sie gegenwärtig auch im Rahmen des
Stabilitätspaktes international angestrebt wird. Während mit den
übrigen Ländern der Region bereits Freihandelsabkommen bestehen oder
der Abschluss eines solchen in nächster Zukunft möglich sein sollte,
dürfte dieses Ziel mit Albanien und Bosnien und Herzegowina aufgrund
der politischen und wirtschaftlichen Lage in den beiden Ländern in
absehbarer Zeit nicht erreicht werden können. Mit der Erleichterung
des Zugangs zu unseren Märkten soll deshalb für diese Länder auf
anderem Wege ein Zeichen der Öffnung und Integration gesetzt und
gleichzeitig ein Impuls zur wirtschaftlichen Entwicklung gegeben
werden.

Auskünfte:
Christoph Achini, seco, Länderpolitik, Europa, Tel. 031 324 08 00