Am 30. April 1999 verfügte der damalige Bundesrat Arnold Koller die Einsetzung einer Arbeitsgruppe Bürgerrecht und erteilte ihr den Auftrag, bis Ende 2000 einen Bericht auszuarbeiten, in welchem anstehende Revisionspunkte im Bereich des Bürgerrechts untersucht und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) Lösungsvorschläge unterbreitet werden.
Das Mandat der Arbeitsgruppe umfasste anfänglich nur zwei Ziele: 1. die Ausarbeitung einer neuen Vorlage über Einbürgerungserleichterungen für junge integrierte Ausländerinnen und Ausländer der zweiten und dritten Generation, 2. sowie die Herabsetzung der Einbürgerungsgebühren. Der Auftrag wurde jedoch als Folge diverser parlamentarischer Vorstösse nach und nach ausgedehnt auf ein Beschwerderecht gegen negative Einbürgerungsentscheide, auf Verfahrensvereinfachungen im Bereich der Einbürgerung und auf den Beitritt der Schweiz zur Europäischen Staatsangehörigkeitskonvention.
In Erfüllung des Mandats unterbreitete die Arbeitsgruppe am 18. Dezember 2000 dem EJPD namentlich die folgenden Vorschläge:
Einbürgerungserleichterungen für junge, in der Schweiz aufgewachsene Ausländerinnen und Ausländer
Die Arbeitsgruppe schlägt vor, dem Bund sei durch eine Änderung der Bundesverfassung die Kompetenz zu erteilen, Erleichterungen für die Einbürgerung junger, in der Schweiz aufgewachsener Ausländerinnen und Ausländer vorzusehen. Bei der Revision des Bürgerrechtsgesetzes seien diese Vereinfachungen im Wesentlichen wie folgt zu konkretisieren:
Erwerb des Schweizer Bürgerrechts durch Personen der dritten oder einer
nachfolgenden Ausländergeneration
Die Arbeitsgruppe schlägt vor, dem
Bund durch eine Revision der Bundesverfassung die Kompetenz zur Einführung des
Bürgerrechtserwerbs durch Geburt für Ausländerinnen und Ausländer der dritten
Generation zu erteilen (Erwerb des Bürgerrechts aufgrund des ius soli). Als
Voraussetzung sei insbesondere festzulegen, dass das Kind in der Schweiz geboren
und mindestens ein Elternteil Ausländer der zweiten Generation ist. Zudem soll
dieser die Mehrheit der obligatorischen Schulbildung in der Schweiz erhalten
haben und im Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit fünf Jahren in der Schweiz
wohnen.
Es handelt sich um eine grundlegende Neuerung für das schweizerische Recht. Die Arbeitsgruppe ist sich bewusst, dass bei der Weiterverfolgung dieses Revisionspunktes sowohl mit politischen als auch mit juristischen Hindernissen gerechnet werden muss. Es wurde jedoch als besonders bedeutsam angesehen, in dieser wichtigen Frage eine Angleichung an die Regelung eines grossen Teils der westeuropäischen Staaten anzustreben.
Harmonisierung der Einbürgerungsgebühren
Die Arbeitsgruppe
schlägt vor, durch eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes den Kantonen und
Gemeinden vorzuschreiben, dass sie für kantonale und kommunale Einbürgerungen
nur kostendeckende Gebühren erheben dürfen.
Beschwerdemöglichkeit gegen Ablehnungen von Einbürgerungen durch die
Gemeinde
Die Arbeitsgruppe schlägt vor, durch die Revision des
Bürgerrechtsgesetzes entweder eine Beschwerdemöglichkeit wegen Verletzung
verfassungsmässiger Rechte oder eine allgemeine Beschwerdemöglichkeit gegen
Ablehnungen von Einbürgerungen einzuführen. Die beiden Varianten seien einem
Vernehmlassungsverfahren zu unterbreiten.
Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass für die Einführung eines Beschwerderechtes gegen kantonale und kommunale Entscheide im Bereich der Einbürgerung keine Verfassungsänderung, sondern bloss eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes notwendig wäre.
Verfahrensvereinfachungen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich
der Einbürgerung
Die Arbeitsgruppe schlägt vor, die eidgenössische
Einbürgerungsbewilligung durch ein blosses Einspruchsrecht des Bundes vor der
definitiven kantonalen Einbürgerung zu ersetzen. Hierzu bedarf es einer
Verfassungsänderung (Streichen der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung aus
der Verfassung) und einer entsprechenden neuen Regelung im Bürgerrechtsgesetz.
Änderungen weiterer Bestimmungen des Bürgerrechtsgesetzes sowie Beitritt zur
Europäischen Staatsangehörigkeitskonvention
Die Arbeitsgruppe schlägt überdies vor, das Bürgerrechtsgesetz in folgenden Bereichen zu ändern:
Vernehmlassungsverfahren
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, ein Vernehmlassungsverfahren über die von ihr unterbreiteten Vorschläge durchzuführen.
Bern, 31. Januar 2001