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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Die Vorstellungen des Bundesrates zur Einbürgerung

Der Bundesrat hat am Mittwoch seine Vorstellungen zur Revision der Einbürgerungsgesetzgebung formuliert und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement den Auftrag erteilt, das Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen. Dieses dauert bis 15. Mai 2001. Der Bundesrat hat zudem vom Bericht der Arbeitsgruppe Bürgerrecht Kenntnis genommen.

Der Bundesrat hat verschiedene grundlegende Revisionspunkte formuliert. Seine Absichten werden zusammen mit einem Fragenkatalog in die Vernehmlassung gegeben. Sie umfassen die folgenden Punkte:

  • Der Bundesrat will Einbürgerungserleichterungen für in der Schweiz aufgewachsene junge Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Ausländergeneration (Personen, welche die Mehrheit der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz verbracht haben) einführen. Im Vordergrund steht eine Lösung, welche die Verantwortung für die Einbürgerung weiterhin den Kantonen überträgt. Dies soll jedoch nach einheitlichen bundesrechtlichen Kriterien geschehen.
  • Der Bundesrat zieht auch die Möglichkeit in Betracht, dass in der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation das Bürgerrecht durch eine blosse Erklärung erwerben können.
  • Nach Auffassung des Bundesrates sollen in der Schweiz geborene Ausländerinnen und Ausländer der dritten Ausländergeneration das Schweizer Bürgerrecht bei der Geburt automatisch erhalten (ius soli).
  • Der Bundesrat ist der Ansicht, dass gegen die Ablehnung von Einbürgerungen ein Beschwerderecht wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte bestehen soll.
  • Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass Einbürgerungsgebühren auf bloss kostendeckende Beträge reduziert und Einbürgerungsverfahren soweit wie möglich vereinfacht werden sollen.

Den Vernehmlassungsunterlagen wird auch der Schlussbericht der Arbeitsgruppe Bürgerrecht beigelegt.

Bern, 31. Januar 2001

Weitere Auskünfte:

Roland Schärer, Bundesamt für Ausländerfragen, Tel. 031/322.42.84