Die Vorstellungen des Bundesrates zur Einbürgerung
Der Bundesrat hat am Mittwoch seine Vorstellungen zur Revision der
Einbürgerungsgesetzgebung formuliert und dem Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartement den Auftrag erteilt, das Vernehmlassungsverfahren zu
eröffnen. Dieses dauert bis 15. Mai 2001. Der Bundesrat hat zudem vom Bericht
der Arbeitsgruppe Bürgerrecht Kenntnis genommen.
Der Bundesrat hat verschiedene grundlegende Revisionspunkte formuliert. Seine
Absichten werden zusammen mit einem Fragenkatalog in die Vernehmlassung gegeben.
Sie umfassen die folgenden Punkte:
- Der Bundesrat will Einbürgerungserleichterungen für in der Schweiz
aufgewachsene junge Ausländerinnen und Ausländer der zweiten
Ausländergeneration (Personen, welche die Mehrheit der obligatorischen
Schulzeit in der Schweiz verbracht haben) einführen. Im Vordergrund steht eine
Lösung, welche die Verantwortung für die Einbürgerung weiterhin den Kantonen
überträgt. Dies soll jedoch nach einheitlichen bundesrechtlichen Kriterien
geschehen.
- Der Bundesrat zieht auch die Möglichkeit in Betracht, dass in der Schweiz
geborene Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation das Bürgerrecht
durch eine blosse Erklärung erwerben können.
- Nach Auffassung des Bundesrates sollen in der Schweiz geborene
Ausländerinnen und Ausländer der dritten Ausländergeneration das Schweizer
Bürgerrecht bei der Geburt automatisch erhalten (ius soli).
- Der Bundesrat ist der Ansicht, dass gegen die Ablehnung von Einbürgerungen
ein Beschwerderecht wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte bestehen soll.
- Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass Einbürgerungsgebühren auf
bloss kostendeckende Beträge reduziert und Einbürgerungsverfahren soweit wie
möglich vereinfacht werden sollen.
Den Vernehmlassungsunterlagen wird auch der Schlussbericht der Arbeitsgruppe
Bürgerrecht beigelegt.
Bern, 31. Januar 2001
Weitere Auskünfte:
Roland Schärer, Bundesamt für Ausländerfragen, Tel.
031/322.42.84