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Ausgleichsfonds der AHV: Das AHV-Vermögen kann nun auch in ausländische Aktien angelegt werden

Medienmitteilung 31. Januar 2001

Ausgleichsfonds der AHV: Das AHV-Vermögen kann nun auch in ausländische
Aktien angelegt werden

Der Bundesrat setzt die vom Parlament im vergangenen Oktober beschlossene
Änderung des AHV-Gesetzes auf den 1. Februar 2001 in Kraft. Das bisherige
Verbot von Anlagen des AHV-Vermögens in ausländische Aktien gilt damit nicht
mehr.

Dadurch werden höhere Erträge des AHV-Vermögens (also des Ausgleichsfonds)
ermöglicht: Mit international diversifizierten Anlagen können in der Regel
bei gleichem Risiko höhere Erträge erzielt werden als bei ausschliesslich
schweizerischen Aktienanlagen. Gemäss den Richtlinien des Verwaltungsrates
des AHV-Fonds zur erweiterten Anlagepolitik sollen sukzessive knapp 60
Prozent des AHV-Vermögens in Aktien, Fremd-währungsobligationen und
Immobilienfonds angelegt werden. Welcher Anteil davon in ausländische Aktien
angelegt wird, liegt in der Kompetenz des Verwaltungsrates des
Ausgleichsfonds.

Wie hoch die Zusatzeinnahmen für die AHV durch das erweiterte Anlagespektrum
ausfallen werden, hängt von der Anlagestrategie des AHV-Fonds ab. Der
Mehrertrag wird allerdings nur einen geringen Beitrag zur Sicherstellung des
finanziellen Gleichgewichts der AHV liefern können. Dazu sind die in der 11.
AHV-Revision vorgeschlagenen umfassenden Massnahmen zur Senkung der Ausgaben
auf der Leistungsseite und für Mehreinnahmen im Beitragsbereich wie auch die
schrittweise Erhöhung der Mehrwertsteuer erforderlich.

Das Parlament wollte die Anlage-möglichkeiten möglichst rasch erweitern.
Deshalb wurde diese Gesetzesänderung aus der laufenden 11. AHV-Revision
herausgelöst und vorgezogen. Nachdem kein Referendum ergriffen wurde, setzt
der Bundesrat die neuen Anlagevorschriften unverzüglich auf den 1. Februar
2001 in Kraft.

 EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
 Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Ulrich Grete
 Präsident des Verwaltungsrates des
 AHV-Ausgleichsfonds
 Tel. 01 / 422 04 30

 Tel. 031 / 322 90 33
 Alfons Berger, Vizedirektor
 Chef Abteilung AHV/EO/EL
 Bundesamt für Sozialversicherung

Beilage: Verwaltungsrat des AHV-Ausgleichsfonds per 1.1.2001

Medienmitteilungen des BSV sowie weitere Informationen finden Sie im
Internet unter www.bsv.admin.ch

 Verwaltungsrat des Ausgleichsfonds der Alters- und
Hinterlassenenversicherung (AHV) per 1.1.2001
(Amtsperiode 2001 bis 2003)

Präsident Grete Ulrich
unabhängiger Verwaltungsrat  neu
Vizepräsident Feller Kurt
Pictet & Cie  bisher

Mitglieder:
Vertreter/innen des Bundes, der Kantone, der schweizerischen
Wirtschaftsverbände, der Versicherten und der Versicherungseinrichtungen

 Galli Valeria
Consiglio di amministrazione Banca dello Stato del Cantone Ticino  bisher
 Gfeller Kurt
Verbandssekretär Schweiz. Gewerbeverband bisher
 Gilliéron Louis
Consultant indépendant  bisher
 Hediger Rudolf
stv. Finanzchef Schweiz. Eisenbahn- und Verkehrspersonalverbände bisher
 Marti Peter
Mitglied der Verwaltungsleitung Gewerkschaft Industrie, Gewerbe,
Dienstleistungen SMUV bisher
 Marti Urs
Mitglied der Geschäftsleitung Vereinigung schweizerischer
Angestelltenverbände VSA und des Zentralvorstandes SKV bisher
 Masoni Marina
Capo del dipartimento delle finanze e dell'economia Cantone Ticino bisher
 Nova Colette
Geschäftsführende Sekretärin Schweiz. Gewerkschaftsbund bisher
 Odier Patrick
Lombard Odier & Cie neu
 Reffert-Schönemann Doris M.
Finanzplanerin Investor's Dialogue GmbH bisher
 Scherer Theodor
Direktor Schweiz. Nationalbank bisher
 Schober Fritz
Mitglied Geschäftsleitung und Leiter Departement Soziales und Arbeit
Schweiz. Bauernverband bisher
 Schuppisser Hans Rudolf
Vizedirektor Schweiz. Arbeitgeberverband bisher
Vertreter des Bundes von Amtes wegen (ohne Stimmrecht) Berger Alfons
Vizedirektor Bundesamt für Sozialversicherung bisher
 Thomann Peter
Chef Bundestresorerie Eidg. Finanzverwaltung bisher
Geschäftsführer Salamin Dominique
c/o Zentrale Ausgleichsstelle