Ausgleichsfonds der AHV: Das AHV-Vermögen kann nun auch in ausländische Aktien angelegt werden
Medienmitteilung 31. Januar 2001
Ausgleichsfonds der AHV: Das AHV-Vermögen kann nun auch in ausländische
Aktien angelegt werden
Der Bundesrat setzt die vom Parlament im vergangenen Oktober beschlossene
Änderung des AHV-Gesetzes auf den 1. Februar 2001 in Kraft. Das bisherige
Verbot von Anlagen des AHV-Vermögens in ausländische Aktien gilt damit nicht
mehr.
Dadurch werden höhere Erträge des AHV-Vermögens (also des Ausgleichsfonds)
ermöglicht: Mit international diversifizierten Anlagen können in der Regel
bei gleichem Risiko höhere Erträge erzielt werden als bei ausschliesslich
schweizerischen Aktienanlagen. Gemäss den Richtlinien des Verwaltungsrates
des AHV-Fonds zur erweiterten Anlagepolitik sollen sukzessive knapp 60
Prozent des AHV-Vermögens in Aktien, Fremd-währungsobligationen und
Immobilienfonds angelegt werden. Welcher Anteil davon in ausländische Aktien
angelegt wird, liegt in der Kompetenz des Verwaltungsrates des
Ausgleichsfonds.
Wie hoch die Zusatzeinnahmen für die AHV durch das erweiterte Anlagespektrum
ausfallen werden, hängt von der Anlagestrategie des AHV-Fonds ab. Der
Mehrertrag wird allerdings nur einen geringen Beitrag zur Sicherstellung des
finanziellen Gleichgewichts der AHV liefern können. Dazu sind die in der 11.
AHV-Revision vorgeschlagenen umfassenden Massnahmen zur Senkung der Ausgaben
auf der Leistungsseite und für Mehreinnahmen im Beitragsbereich wie auch die
schrittweise Erhöhung der Mehrwertsteuer erforderlich.
Das Parlament wollte die Anlage-möglichkeiten möglichst rasch erweitern.
Deshalb wurde diese Gesetzesänderung aus der laufenden 11. AHV-Revision
herausgelöst und vorgezogen. Nachdem kein Referendum ergriffen wurde, setzt
der Bundesrat die neuen Anlagevorschriften unverzüglich auf den 1. Februar
2001 in Kraft.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: Ulrich Grete
Präsident des Verwaltungsrates des
AHV-Ausgleichsfonds
Tel. 01 / 422 04 30
Tel. 031 / 322 90 33
Alfons Berger, Vizedirektor
Chef Abteilung AHV/EO/EL
Bundesamt für Sozialversicherung
Beilage: Verwaltungsrat des AHV-Ausgleichsfonds per 1.1.2001
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Internet unter www.bsv.admin.ch
Verwaltungsrat des Ausgleichsfonds der Alters- und
Hinterlassenenversicherung (AHV) per 1.1.2001
(Amtsperiode 2001 bis 2003)
Präsident Grete Ulrich
unabhängiger Verwaltungsrat neu
Vizepräsident Feller Kurt
Pictet & Cie bisher
Mitglieder:
Vertreter/innen des Bundes, der Kantone, der schweizerischen
Wirtschaftsverbände, der Versicherten und der Versicherungseinrichtungen
Galli Valeria
Consiglio di amministrazione Banca dello Stato del Cantone Ticino bisher
Gfeller Kurt
Verbandssekretär Schweiz. Gewerbeverband bisher
Gilliéron Louis
Consultant indépendant bisher
Hediger Rudolf
stv. Finanzchef Schweiz. Eisenbahn- und Verkehrspersonalverbände bisher
Marti Peter
Mitglied der Verwaltungsleitung Gewerkschaft Industrie, Gewerbe,
Dienstleistungen SMUV bisher
Marti Urs
Mitglied der Geschäftsleitung Vereinigung schweizerischer
Angestelltenverbände VSA und des Zentralvorstandes SKV bisher
Masoni Marina
Capo del dipartimento delle finanze e dell'economia Cantone Ticino bisher
Nova Colette
Geschäftsführende Sekretärin Schweiz. Gewerkschaftsbund bisher
Odier Patrick
Lombard Odier & Cie neu
Reffert-Schönemann Doris M.
Finanzplanerin Investor's Dialogue GmbH bisher
Scherer Theodor
Direktor Schweiz. Nationalbank bisher
Schober Fritz
Mitglied Geschäftsleitung und Leiter Departement Soziales und Arbeit
Schweiz. Bauernverband bisher
Schuppisser Hans Rudolf
Vizedirektor Schweiz. Arbeitgeberverband bisher
Vertreter des Bundes von Amtes wegen (ohne Stimmrecht) Berger Alfons
Vizedirektor Bundesamt für Sozialversicherung bisher
Thomann Peter
Chef Bundestresorerie Eidg. Finanzverwaltung bisher
Geschäftsführer Salamin Dominique
c/o Zentrale Ausgleichsstelle