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Rhein-Ministerkonferenz: Programm für eine nachhaltige Entwicklung des Flusses bis 2020

PRESSEMITTEILUNG

Rhein-Ministerkonferenz: Programm für eine nachhaltige Entwicklung des
Flusses bis 2020

Die Minister der fünf Rhein-Anliegerstaaten und die Vertreter der
Europäischen Gemeinschaft kommen am 29. Januar 2001 in Strassburg zusammen,
um ein Programm zur nachhaltigen Entwicklung des Flusses für die kommenden
20 Jahre zu verabschieden. "Rhein 2020" zielt in erster Linie darauf ab, die
ökologischen Funktionen des Rheins wiederherzustellen. Dabei soll die
Nutzung dieser bedeutenden Route der Schifffahrt gewährleistet bleiben. Das
Programm wird mit der neuen EU- Wasserrahmenrichtlinie koordiniert. Leiter
der Schweizer Delegation ist Philippe Roch, Direktor des Bundesamtes für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL).

Seit 40 Jahren vereinen die Schweiz, Deutschland, Frankreich, die
Niederlande und Luxemburg ihre Kräfte, um den meistgenutzten Fluss Europas
zu sanieren und zu schützen. Heute kann die internationale Bewirtschaftung
des Rheins als Erfolg gewertet werden. Sie dient weltweit als Vorbild: Die
wichtigsten Schadstoffe wurden um 90% reduziert, die Wasserqualität hat sich
verbessert, und es ist eine Wiederbesiedlung durch über 45 Fischarten zu
verzeichnen. Der Lachs - Symbol der wiederhergestellten ökologischen
Funktionen des Rheins - schwimmt wieder den Strom hinauf bis ins Elsass.

Das Programm Rhein 2020 definiert die in Zukunft zu ergreifenden Massnahmen.
Dabei handelt es sich hauptsächlich um die Reaktivierung von grossen Flächen
ehemaliger Überflutungsgebiete und um den Schutz wertvoller Ökosysteme. In
der Schweiz trägt das Programm Rhein 2020 zur Renaturierung des Hochrheins
bei, und zwar durch die Erhöhung der Restwassermengen aus Wasserkraftwerken
und durch die Erhaltung der letzten Abschnitte des noch frei fliessenden
Hochrheins (von Reckingen bis zur Aaremündung und von der Rheinau bis zur
Thurmündung). Dieses Programm wird im Rahmen der für die Bereiche
Gewässerschutz, Naturschutz und Landwirtschaft geltenden Gesetzgebung
durchgeführt.

Die Harmonisierung des Programmes Rhein 2020 mit der neuen
EU-Wasserrahmenrichtlinie stellt kein besonderes Problem dar. Die von der
Europäischen Union verabschiedeten Verfügungen verfolgen dieselben Ziele wie
die schweizerische Gewässerschutzpolitik (Wasserqualität, ökologische
Funktion der Fliessgewässer).

Bern, 25. Januar 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:

Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
Natel am Tag der Konferenz 079 292 40 33

Peter Michel, Abteilungschef Gewässerschutz, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 20, Natel am Tag der Konferenz 079 687
11 75