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Spielbanken: Bundesrat legt Verfahren für die Erteilung von Konzessionen fest

Der Bundesrat hat am Mittwoch das Verfahren für die Erteilung von Spielbankenkonzessionen konkretisiert und der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) entsprechende Aufträge erteilt. Er hat ein zweistufiges Entscheidverfahren beschlossen.

Bis im Mai 2001 will der Bundesrat auf Antrag der ESBK eine erste Triage vornehmen. Zum einen wird er all jene Gesuche ablehnen, welche wichtige gesetzliche Anforderungen klar nicht erfüllen. Das Spielbankengesetz verlangt namentlich, dass die Gesuchsteller die Finanzierung sichergestellt haben, die beteiligten Personen über einen guten Ruf verfügen, Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit besteht und die Unabhängigkeit der Spielbank gewährleistet ist. Zum andern erlaubt es diese erste Triage, an Standorten mit mehreren Gesuchen eine Vorselektion zu treffen, auch wenn mehrere Gesuche die Mindestanforderungen erfüllen.

In einem zweiten Schritt wird der Bundesrat im Herbst 2001 aus den verbleibenden Gesuchen jene Projekte auswählen, welchen er die definitive Konzession erteilen will. Zugleich wird er für diese Projekte die wichtigsten Konzessionsauflagen und

–bedingungen festlegen und die Standortkantone zu einer Stellungnahme einladen.

Die Betriebsaufnahme der Spielbanken kann nur erfolgen, wenn alle Auflagen erfüllt sind und die Standortkantone und –gemeinden zugestimmt haben. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Spielbanken die formelle Konzessionsurkunde.

63 Gesuche

Der Bundesrat wird insgesamt 63 Gesuche zu beurteilen haben. In seinen Leitlinien vom 23. Dezember 1999 hat er beschlossen, im Rahmen der Erstkonzessionierung nicht mehr als 20-25 Spielbanken zu genehmigen. Eine erste Sichtung der eingereichten Gesuche durch die ESBK hat indes ergeben, dass die Gesuche gesamthaft eine unbefriedigende Qualität aufweisen. Wenn nicht genügend Gesuche die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, wird der Bundesrat die Richtzahlen der Konzessionsleitlinien vorerst nicht voll ausschöpfen.

Bern, 24. Januar 2001

Weitere Auskünfte:

Yves Rossier, ESBK, 031 322 46 40