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Paket für die Stärkung von Post und Swisscom AG

MEDIENMITTEILUNG

Paket für die Stärkung von Post und Swisscom AG

Der Bundesrat will die Position von Post und Swisscom in den hart umkämpften
Telekom- und Postmärkten stärken. Ziel ist die Sicherung von Arbeitsplätzen
und Wertschöpfung in der Schweiz. Die Landesregierung schickt das
entsprechende Gesamtpaket Post / Swisscom AG mit den dazu nötigen
Verfassungsänderungen bis Ende April 2001 in die Vernehmlassung. Die Post
soll ihre Finanzdienstleistungen ausbauen und die Swisscom mit Genehmigung
des Bundesrates Partnerschaften eingehen können - selbst wenn damit die
Abgabe der Bundesmehrheit am Aktienkapital verbunden ist.

Mit seinen Vorschlägen nimmt der Bundesrat als Eigner seine Verantwortung
für die Zukunft von zwei Unternehmen wahr, welche für die schweizerische
Volkswirtschaft (Arbeitsplätze, Schlüsseltechnologien, Zahlungsverkehr) und
die landesweite Grundversorgung von grösster Bedeutung sind. Post und
Swisscom AG, die aus der ehemaligen Monopolistin PTT hervorgegangen sind,
behaupten sich zwar seit 1998 in einem liberalisierten Umfeld. Sowohl der
Post- wie auch der Telekommunikationsmarkt haben jedoch seither eine Dynamik
entwickelt, die nach einer raschen Erweiterung des Spielraums der zwei
Unternehmen ruft. Der Bundesrat schlägt eine Anpassung von Artikel 92 der
Bundesverfassung vor.

Erweiterung der Postfinance

Die Post muss im Auftrag des Bundesrates ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken
und gleichzeitig den Service public garantieren: Einerseits durch eine
Optimierung der Kosten, anderseits durch eine Verbesserung der Erträge sowie
die Erschliessung neuer Geschäftsfelder. Bereits heute ist die Postfinance
ist wichtiges finanzielles Standbein: Sie ist Marktführerin im
schweizerischen Zahlungsverkehr und leistet somit einen wichtigen Beitrag an
die Finanzierung der Grundversorgung. Die Bedürfnisse der Kundschaft haben
sich indessen gewandelt. Verlangt werden zunehmend Gesamtkundenbeziehungen
(Logistik, Zahlungsverkehr, Finanzierung). Mit einer entsprechenden
Anpassung der Dienstleistungen könnte die Post einer Erosion des
Kundenstamms vorbeugen. Ein vollständiges Sortiment von
Finanzdienstleistungen ist zudem für den Aufbau des e-business zentral.

Die Eröffnung neuer Geschäftsfelder erfolgt auch vor dem Hintergrund der
Liberalisierungsprozesse in der Schweiz und im übrigen Europa. Zurzeit hat
die Schweiz für Pakete eine Monopolgrenze von zwei Kilogramm, in der EU
beträgt die Limite 350 Gramm, wobei einige Länder wesentlich tiefer gehen.
Weil die EU weitere Senkungen plant, sind weitere Liberalisierungsschritte
auch in der Schweiz absehbar. Dazu kommt, dass das schweizerische Monopol
zunehmend unterlaufen werden dürfte.

Damit der Wettbewerb nicht zugunsten der Postfinance verzerrt wird, schlägt
der Bundesrat Leitplanken in der Verfassung vor: Unterstellung unter die
Bankengesetzgebung, Abschaffung der Staatsgarantie für die Post sowie ein
Verbot der Quersubventionierung von unrentablen Geschäftsbereichen.

Rekapitalisierung der Post

Weiter sollen die Grundlagen für die Rekapitalisierung der Post geschaffen
werden. Die Eigenmittelausstattung von Postfinance erfordert einen
Kapitalbedarf von voraussichtlich rund 1,5 bis 2 Mrd Franken. Unabhängig von
der Rekapitalisierung für die Postfinance werden weitere 5,5 Mrd für die
Refinanzierung der Pensionskasse beansprucht (Deckungslücke, FER 16 Regel).
Sodann werden von der Post zusätzlich rund 0,5 Mrd für Investitionen in neue
Geschäftsfelder (e-Business, Reengineering Briefverarbeitung) beantragt.
Gesamthaft ergibt das einen Kapitalbedarf von 7,5 bis 8 Mrd Franken. Während
für die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionskasse bereits eine
Rechtsgrundlage besteht, muss diese für die übrigen Positionen in den
Übergangsbestimmungen noch geschaffen werden.

Strategische Flexibilität für Swisscom

Mit seinen Vorschlägen will der Bundesrat auch die Zukunftschancen für die
Swisscom verbessern. Der harte weltweite Wettbewerb, verbunden mit einem
Preiszerfall und dem Zwang zu bedeutenden Investitionen, führt auf den
einzelnen Teilmärkten zu einem rasanten Konsolidierungsprozess. Dazu kommt
der Trend zu global tätigen Wettbewerbern, die sich auf eng definierte
Geschäfts- und Kundenbereiche  beschränken. Die Swisscom ist im
internationalen Vergleich ein kleiner "Player" mit einem breiten
Dienstleistungsspektrum. Es ist deshalb notwendig, dass die Swisscom auf
allen Geschäftsfeldern Allianzen und Partnerschaften eingehen und unter
Umständen auch die Kontrolle abgeben kann.
Diese Einschätzung wird von einer externen Unternehmensberatungsfirma
(Mercer) bestätigt, die im Auftrag des UVEK die strategischen Optionen des
Eigners überprüft hat.

Dem Bundesrat ist die Wahrung wichtiger volkswirtschaftlicher Interessen
 hochqualifizierte Arbeitplätze, Schlüsseltechnologien) und die Sicherung
des Unternehmenswerts ein zentrales Anliegen. Für den künftigen Erfolg der
Swisscom ist es ausschlaggebend, dass sie im richtigen Augenblick
Partnerschaften eingehen oder mit ihren Zielen nicht übereinstimmende
Aktivitäten veräussern kann.

Die derzeit vorgeschriebene Mehrheit des Bundes am Unternehmen schränkt die
unternehmerisch notwendige Flexibilität stark ein. Will die Swisscom ihre
Position in den einzelnen Teilmärkten sichern und ausbauen, muss sie rasch -
und ohne langwieriges Gesetzgebungsverfahren - Partnerschaften mit anderen
international tätigen Unternehmen eingehen können. Das verlangt nach
zusätzlichem strategischen Handlungsspielraum.

Da die landesweite Grundversorgung im Telekombereich auch ohne
Bundesbeteiligung an der Swisscom garantiert ist, soll die gesetzliche
Verpflichtung des Bundes, eine Aktienmehrheit zu halten, aufgehoben werden.
Der Bundesrat soll in Zukunft entscheiden dürfen, ob der Bund die Mehrheit
an der Swisscom oder an ihren wesentlichen Tochtergesellschaften verkaufen
darf. Ferner sind spezielle Kontrollrechte (bis acht Jahre ab Inkrafttreten
der Verfassungsbestimmung)  vorgesehen, um die volkswirtschaftlichen
Interessen abzusichern.

Für den Bundesrat steht im heutigen Zeitpunkt keine bestimmte Lösung
(Mehrheit, Minderheit, vollständiger Verkauf) im Vordergrund. Wichtig ist
die Sicherung der strategischen Flexibilität, welche eine
verantwortungsvolle Lösung für die Volkswirtschaft und das Unternehmen
ermöglicht.

Weiteres Vorgehen

Die Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen dauert bis zum 30. April
2001. Danach erfolgt die Auswertung der Antworten, worauf der Bundesrat über
das weitere Vorgehen entscheiden wird.

Bern, 24. Januar 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

EFD  Eidgenössisches Finanzdepartement
Pressedienst

Beilagen: Dokumentation, Vernehmlassungsunterlagen