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Zusammenlegung der Flugsicherung perfekt

MEDIENMITTEILUNG

Zusammenlegung der Flugsicherung perfekt

Der Bundesrat hat die gesetzlichen Grundlagen für die Zusammenlegung der
zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste in der neuen
Aktiengesellschaft Skyguide verabschiedet und rückwirkend auf den 1. Januar
2001 in Kraft gesetzt. Diese Zusammenlegung wurde von den Departementen für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation (UVEK) bereits im August 1999 beschlossen.

Die Zunahme des zivilen Luftverkehrs in den letzten Jahren hat zu immer
grösseren Kapazitätsengpässen in der Flugsicherung geführt. Auch die
Luftwaffe benötigt wegen der Modernisierung der militärischen Flugzeugflotte
grössere, zusammenhängende Trainingsräume. Der zunehmende Druck wegen den
stets häufigeren Verspätungen im Luftverkehr zwingt die zivilen und
militärischen Flugsicherungsorgane, alle möglichen Verbesserungen zu
erschliessen. Im August 1999 haben die Departementschefs UVEK und VBS
deshalb, basierend auf dem Bericht einer Expertengruppe, die Zusammenlegung
der zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste beschlossen. Der
Bundesrat hat nun die dafür notwendigen Änderungen der Verordnungen
genehmigt.

Die Statuten des früheren zivilen Flugsicherungsunternehmens Swisscontrol
wurden an die neuen Gegebenheiten angepasst. Skyguide hat die gleiche
Rechtsform wie die Swisscontrol und bleibt somit eine nicht
gewinnorientierte, gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft, an welcher
der Bund mehrheitlich beteiligt ist. Der Verwaltungsrat des neuen
Unternehmens wurde bereits Ende Mai 2000 bestimmt.

Nun werden schrittweise Teile der zivilen und militärischen
Flugsicherungsanlagen, die technischen Systeme und Arbeitsplätze im Raum
Zürich-Dübendorf zusammengelegt. Dadurch wird der Flugsicherung Schweiz ein
neues Entwicklungspotential geboten, um auch die künftigen Anforderungen
bewältigen zu können. Der Standort Genf als Sitz der Direktion und der
übrigen Flugsicherungsdienste der Skyguide bleibt bestehen. Die schrittweise
Weiterentwicklung und die Schaffung neuer Konzepte - wie zum Beispiel ein
gemeinsames Flugsicherungszentrum mit Frankreich in Genf - sind weiterhin
möglich.

Bern, 24. Januar 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Urs Lauener, Prozess Infrastruktur-Planung, Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAZL), Telefon 031 323 53 60