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Zonen mit Tempo-Beschränkungen werden gefördert

MEDIENMITTEILUNG

Zonen mit Tempo-Beschränkungen werden gefördert

Die Einführung von Zonen mit Tempo-Beschränkungen soll vereinfacht werden.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
schickt eine entsprechende Änderung der Signalisationsverordnung (SSV) und
den Entwurf einer Departements-Verordnung in die Vernehmlassung. Weiter
sollten die Autofahrer auch tagsüber stets mit Licht fahren. Das UVEK will
die Verkehrsregelnverordnung (VRV) mit einer entsprechenden Empfehlung
ergänzen.

Folgende Änderungen sollen die Einrichtung von Zonen mit
Tempo-Beschränkungen erleichtern:

- Kantone und Gemeinden erhalten bei der Anordnung von Massnahmen, welche
die signalisierte Tempobeschränkung unterstützen sollen, grösstmögliche
Freiheit. Die entsprechenden Weisungen vom 3. April 1989 über die
Zonensignalisation von Verkehrsanordnungen wie auch die Weisungen vom 1. Mai
1984 über Wohnstrassen werden aufgehoben. Die neue Departements-Verordnung
enthält nur wenige Vorgaben.

- An Stelle der bisher vorgesehenen Wohnstrassen (Fussgängervortritt, Tempo
20), die nur unter restriktiven Bedingungen und mit finanziell aufwändigen
baulichen Massnahmen eingeführt werden können, werden neu in der SSV
Begegnungszonen (ebenfalls mit Fussgängervortritt und Tempo 20) eingeführt.
Die Begegnungszonen bleiben aber nicht auf Wohngebiete beschränkt, sondern
können insbesondere auch in Quartieren mit überwiegend gewerblicher Nutzung
eingerichtet und entsprechend signalisiert werden.

Die vermehrte Einrichtung von Tempo 30-Zonen wie auch neue Formen von
verkehrsberuhigten Bereichen zielen auf eine Erhöhung von Verkehrssicherheit
und Lebensqualität. Dies ist ein wichtiges und dauerndes Anliegen der
Verkehrspolitik des Bundes.

Damit beschreitet der Bund einen weniger restriktiven Weg als die Initianten
der Volksinitiative «für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 innerorts
mit Ausnahmen (Strassen für alle)». Diese will die flächendeckende
Einführung von Tempo 30 innerorts - unabhängig vom Ausbaugrad und
Erscheinungsbild der Strassen.

Fahren mit Licht am Tag

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat sich auf internationaler Ebene aktiv
für Fahren mit Licht am Tag eingesetzt und bei der Europäischen
Wirtschaftskommission der UNO in Genf eine obligatorische fahrzeugtechnische
Lösung beantragt.

Neue Motorfahrzeuge sollen so ausgerüstet sein, dass mit Drehen der Zündung
das Licht eingeschaltet wird. Es wird aber noch einige Zeit dauern, bis die
fahrzeugtechnische Lösung auf europäischer Ebene beschlossen wird.

Um bereits jetzt den Anteil der Licht mit fahrenden Personen in der Schweiz
zu steigern, will das UVEK in der Verkehrsregelnverordnung (VRV) eine
Soll-Vorschrift verankern, wie sie heute bereits für Fahrerinnen und Fahrer
von Motorrädern und Motorfahrrädern besteht und in der Praxis auch gut
beachtet wird.

Bern, 23. Januar 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Pressedienst UVEK, Tel. 031/322 55 11

Beilage: Vernehmlassungsunterlagen