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Empfehlungen für die Baubewilligung von Antennenanlagen

MEDIENMITTEILUNG

Empfehlungen für die Baubewilligung von Antennenanlagen

Bund und Kantone haben Empfehlungen für eine verbesserte Koordination von
Baubewilligungsverfahren für Antennenanlagen veröffentlicht. Damit wird eine
gemeinsame Grundlage für den Vollzug der Bewilligungsverfahren bei Kantonen
und Gemeinden geschaffen. Die Betreiber von Funknetzen, die kantonalen und
kommunalen Bau- und Planungsbehörden und die Bundesstellen verfügen nun über
einen guten Überblick über die juristische Situation und die anwendbaren
Verfahren. Der Bund informiert zudem über die technischen Eigenschaften der
verschiedenen Funksysteme.

Im Auftrag des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
(UVEK) sowie der Schweizerischen Bau-, Planungs- und
Umweltschutzdirektoren-Konferenz (BPUK) hat eine Arbeitsgruppe unter der
Leitung des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) Empfehlungen für die
Koordination von Baubewilligungsverfahren für Antennenanlagen erstellt. Die
Arbeitsgruppe setzte sich aus Vertretern des Bundes und der Kantone sowie
des Schweiz. Städte- und des Gemeindeverbandes zusammen. Die in der Schweiz
tätigen Betreiberfirmen der Mobilfunknetze wirkten an der Erarbeitung der
Empfehlungen mit.

Die Empfehlungen behandeln einerseits generelle Verhaltensregeln für
Betreiberfirmen bei der Planung und beim Bau von Antennenanlagen mit Blick
auf eine gute Information der zuständigen Kantonsbehörden. Die Betreiber
sollen den Kantonen ihre Ausbaupläne frühzeitig bekanntgeben. Andererseits
werden Fragen im Zusammenhang mit der Standortmitbenutzung bei Anlagen
ausserhalb der Bauzonen betrachtet. Die Empfehlungen behandeln auch Fragen
im Zusammenhang mit Schutzgebieten sowie die Kompetenzklärung bei
Spezialfragen, wie z.B. beim Bau von Antennen auf Starkstromanlagen.

Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) wird aus den
erarbeiteten Empfehlungen bindende Auflagen in die Konzessionen der GSM-,
UMTS- und WLL-Betreiber aufnehmen und so einen einheitlichen Standard mit
gesamtschweizerisch einheitlichen Verfahren für die Koordination von
Antennenanlagen erwirken.

Die Empfehlungen können auf der Homepage des BAKOM
(http://www.bakom.ch/ger/subpage/?category_110.html) eingesehen werden:

Biel, 22. Januar 2001

BAKOM Bundesamt für Kommunikation
Amtskommunikation

Auskünfte:

René Dönni, Sektionschef Mobil- und Satellitenfunkdienste BAKOM, Tel. 032
327 55 43

Dr. George Ganz, Geschäftsführer der Schweizerischen Bau-, Planungs- und
Umweltschutzdirektorenkonferenz (BPUK), Tel. 01 342 23 00