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WEF-Sicherheit: Zuständig ist der Kanton Graubünden, aber der Bund hilft

Antwort des Bundesrates auf eine Einfache Anfrage

Für die Sicherheit des World Economic Forum (WEF), das vom 25. bis 30. Januar in Davos stattfindet, ist die Kantonspolizei Graubünden zuständig. Der Bund trägt aber, wie der Bundesrat am Mittwoch in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage von Nationalrat Alexander J. Baumann festhält, für die Sicherheit der völkerrechtlich geschützten Personen die Verantwortung gegenüber den ausländischen Staaten. Auch leistet der Bund dem Kanton eine finanzielle Entschädigung.

WEF hat Sonderstellung

Der Bundesrat unterstreicht in seiner Antwort die Sonderstellung, welche dieses "sehr wichtige jährliche Ereignis im politischen Kalender der Schweiz" einnimmt. Kein anderes Treffen ermögliche eine ähnliche internationale Präsenz und dem Bundesrat annähernd so viele Kontakte mit ausländischen Staatsoberhäuptern, Regierungsmitgliedern und Spitzenvertretern der Privatwirtschaft. Bereits im letzten Sommer hat er das WEF daher als "ausserordentliches Ereignis" im Sinne der Verordnung über die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit (SR 120.6) eingestuft. (Deshalb beteiligt sich der Bund zu 80 % an den Kosten für das Zusatzdispositiv zum Schutz völkerrechtlich geschützter Personen.)

Aufgrund der Erfahrungen beim letztjährigen Forum haben der Bund und der Kanton Graubünden ein Koordinationsorgan ins Leben gerufen. Dieses Gremium befasst sich mit allen Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit dem WEF. Zudem werden der Kantonspolizei Graubünden 300 Angehörige des Festungswachtkorps zur Verfügung gestellt, die für Bewachungsaufgaben eingesetzt werden – über dreimal mehr als im letzten Jahr. Der Bund übernimmt neu auch die Koordination der Nachrichtenbeschaffung und stellt Helikopter für Polizeieinsätze, weiteres Personal und Material sowie Fahrzeuge zur Verfügung. Ein subsidiärer Assistenzdienst von Milizangehörigen hingegen käme erst in Frage, wenn alle kantonalen zivilen Mittel ausgeschöpft sind.

Versammlungs- oder Aufenthaltsfreiheit?

Bezüglich der Anreise von Personen, die in der Schweiz wohnen, haben die betroffenen Kantone die Kompetenz, Massnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung zu treffen. Dabei sind, wie der Bundesrat betont, Versammlungs- und Aufenthaltsfreiheit gegenüber der öffentlichen Ordnung abzuwägen. Was die Zureise aus dem Ausland betrifft, hat der Bund wie in den letzten Jahren gegen Personen, die bereits gewalttätige Aktionen gegen solche Veranstaltungen durchgeführt oder unterstützt haben, für die Dauer des Forums Einreisesperren erlassen.

 

Bern, 17. Januar 2001