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Jahresbericht über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat

Bern, 10. Januar 2001

Pressemitteilung

Jahresbericht über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10. Januar 2001 den Jahresbericht
über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat 2000 genehmigt.

Der Europarat konnte im Berichtsjahr seine Rolle als gesamteuropäisches
Forum stärken. Die politische Präsenz der Organisation und ihre
Leistungsfähigkeit haben sich verbessert.

Die 106. und die 107. Session des Ministerkomitees waren hauptsächlich der
Lage im Kaukasus und in Südosteuropa gewidmet.

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof fällte im Berichtsjahr vier die
Schweiz betreffende Urteile. In zwei Fällen stellte er eine Verletzung der
Europäischen Menschenrechtskonvention fest. Die Zahl der unerledigten Fälle
stieg mangels zusätzlicher Ressourcen weiter an.

Das Ministerkomitee verabschiedete mehr als 20 Empfehlungen, die namentlich
den verbesserten Schutz der Menschenrechte, die Rechtspflege, den Sport, das
Gesundheitswesen sowie Wissenschaft und Forschung betreffen.

Zur Unterzeichnung aufgelegt wurden ein Zusatzprotokoll zur EMRK, welches
das Diskriminierungsverbot verallgemeinert, sowie eine Europäische
Landschafts-konvention. Letztere wurde von der Schweiz unterzeichnet.

Der Europarat führte seine Unterstützungsprogramme zur Entwicklung und
Konsolidierung der demokratischen Sicherheit in Ost- und Südosteuropa
weiter. Das Engagement in Krisengebieten nahm zu.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Sektion Europarat, Politische
Abteilung I des EDA, Tel. 322 35 48 06 43.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
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