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Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der ökologischen Leistungen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 9.1.2001

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der ökologischen Leistungen

Der Bundesrat hat heute Anpassungen von 16 landwirtschaftlichen
Verordnungen beschlossen. Diese erlauben, den finanziellen
Handlungsspielraum von 200 Millionen Franken bei den Direktzahlungen
für einen weiteren Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und
zur gezielten Förderung der ökologischen Leistungen der Landwirtschaft
zu nutzen. Die Beschlüsse haben insgesamt auf die Einkommen der
landwirtschaftlichen Betriebe einen positiven Effekt von
durchschnittlich gut 2 Prozent.
Die Reform der Agrarpolitik verläuft nach wie vor zielkonform. Die
Agrarmärkte sind im Gleichgewicht. Diese Entwicklung ist um so
erfreulicher, als der Bund mit der neuen Agrarpolitik (AP 2002) nur
noch subsidiär in das Marktgeschehen eingreift. Problemlösungen sind
weitgehend Sache der direkt betroffenen Kreise geworden.
Ein Stillstand des Reformprozesses wäre angesichts der zukünftigen
Herausforderungen für eine professionelle Landwirtschaft nicht
erfolgversprechend. Unter Berücksichtigung der Einkommenslage der
Landwirtschaft und unter Einhaltung der vom Parlament für 2000 bis
2003 beschlossenen Finanzmittel zur Unterstützung des Agrarsektors hat
der Bundesrat deshalb Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
und verbesserten Abgeltung der ökologischen Leistungen beschlossen.
Die Beschlüsse (online unter: www.blw.admin.ch) beinhalten folgende
Kernelemente:
• Die Wettbewerbsfähigkeit des tierischen Sektors, namentlich der
Fleisch- und Eierproduktion, wird mit einer Senkung der
Schwellenpreise für Futtermittel per 1. Juli 2001 um 5 Fr. je 100 kg
gestärkt. Zur Abgeltung jenes Teils der gemeinwirtschaftlichen
Leistungen im Ackerbau, welcher als Folge der Schwellenpreissenkung
und der Liberalisierung der Getreidemarktordnung nicht mehr über den
Preis entschädigt werden kann, wird ein Zusatzbeitrag von 400 Fr. je
Hektare eingeführt. Damit erfolgt ein weiterer Schritt zur Trennung
von Preis- und Einkommenspolitik.
• Nach Rücksprache mit den landwirtschaftlichen Organisationen hat der
Bundesrat darauf verzichtet, die Milchkontingente per 1. Mai 2001 zu
erhöhen. Im Einklang mit den finanzpolitischen Beschlüssen des
Parlaments zum Budget 2001 und angesichts der günstigen Marktsituation
hat der Bundesrat zudem beschlossen, den Zielpreis unverändert bei 77
Rp. je kg Milch zu belassen. Der effektive Produzentenpreis resultiert
aus den Verhandlungen zwischen den Marktpartnern. Bei den Beiträgen
für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere wird der Abzug für
vermarktete Milch um 200 auf 4200 kg je Raufuttergrossvieheinheit
erhöht, was die Grünlandnutzung stärkt.

• Mit der gezielten Erhöhung der Öko-Beiträge per 1. Januar 2001 wird
der wirtschaftliche Anreiz für den ökologischen Ausgleich, den
biologischen Landbau und die besonders tierfreundliche Haltung der
Nutztiere gesteigert. Die Bio-Beiträge werden für Spezial- und
Ackerkulturen um 200 Fr./ha und für die übrige landwirtschaftliche
Nutzfläche um 100 Fr./ha erhöht.

Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, stellv. Direktor, Michel Pellaux, Tel.
031-322 25 02