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Gefährliche Hunde: Empfehlungen der Arbeitsgruppe BVET

Gefährliche Hunde: Empfehlungen der Arbeitsgruppe BVET

Nach den tragischen Zwischenfälle mit Hunden im vergangenen Jahr
wurden harmonisierte Vorschriften über die Kantonsgrenzen hinweg
gefordert. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes
für Veterinärwesen BVET hat nun den Kantonen entsprechende
Empfehlun-gen zur Stellungnahme unterbreitet. Im Zentrum stehen
wirkungsorientierte Massnahmen gegen verhaltensauffällige Hunde.
Einschränkungen, welche nur bestimmte Rassen betreffen sowie den
allgemeinen Leinen- oder Maulkorbzwang lehnt die Arbeitsgruppe
aus wissenschaftlichen und rechtlichen Gründen ab.

Der Personenschutz - und dies schliesst den Schutz vor
gefährlichen Hunden ein - ist gemäss Bundesverfassung Sache der
Kantone. Die Arbeitsgruppe setzte sich deshalb zusammen aus
Vertreterinnen und Vertretern kantonaler Veterinärämter, der
Kantonalen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren sowie der
Bundesämter für Justiz und für Veterinärwesen (BVET). Das Ziel
der Empfehlungen ist die wirksame Verminderung der Beissunfälle.
Die Kantone wurden gebeten, ihre Stellungnahmen bis Ende Februar
abzugeben.
Aus Sicht der Arbeitsgruppe müssen sich wirkungsorientierte
Massnahmen gegen verhaltensauffällige Hunde richten. Das
Erstellen von Listen gefährlicher Hunde bzw. Rassen lehnt die
Arbeitsgruppe ab: Weder wissenschaftlich noch rechtlich seien sie
zu begründen, noch lassen sich - wie Beispiele aus anderen
Ländern belegen - darauf basierende Massnahmen befriedigend
vollziehen. Ebenfalls nicht unter den Vorschlägen für
Schutzmassnahmen aufgeführt, sind der allgemeine Leinen- bzw.
Maulkorbzwang, deren Wirksamkeit bezweifelt, in gewissen Fällen
sogar als aggressionsfördernd beurteilt wird
Eine wichtige Voraussetzung ist die Identifikation der Hunde. Sie
bildet die Basis für eine zuverlässige Rückverfolgbarkeit bei
einem Zwischenfall oder zur Abklärung der Vorgeschichte eines
Hundes sowie eine verstärkte Informationstätigkeit bei allen
Betroffenen und der Öffentlichkeit. Damit die Zahl der
Beissunfälle wirksam vermindert werden kann, müssen Vorbeugung,
Kontrolle und Repression ausgewogen eingesetzt werden. Dies
erfordert eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden.
Zusätzlich sind epidemiologische und weitere wissenschaftliche
Studien notwendig. Aber, selbst die beste Anwendung der besten
Gesetzgebung wird, so die Arbeitsgruppe, nur enttäuschende
Wirkung zeigen, wenn Hundehalter und Hundehalterinnen ihrer
Aufgabe nicht bewusst und gewachsen sind oder ihre Verantwortung
nicht wahrnehmen.
Wie bereits in der Medienmitteilung des BVET vom 22. November
2000 angekündigt, erarbeitet die Arbeitsgruppe zur Zeit auch
Vorschläge für eine Änderung des Tierseuchengesetzes, die es
ermöglichen soll, Hunde besser zu kennzeichnen und zentral in
einer Datenbank zu registrieren. Dazu muss das Gesetz mit der
Zielsetzung des Personenschutzes ergänzt werden. Die Botschaft
für diese Gesetzesänderung soll bis spätestens Ende April 2001
vorgelegt werden.

Bern, den 9. Januar 2001

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Colette Pillonel, Dr.med.vet., Bereich Kommunikation 031 322 22
99

Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe und das Argumentarium können
abgerufen werden unter: http://www.bvet.admin.ch/ ....Im Focus /
Gefährliche Hunde / Rechtliche Situation