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Weko empfiehlt Vergütung von im Ausland bezogenen medizinischen Produkten

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 21.12.2000

Weko empfiehlt Vergütung von im Ausland bezogenen medizinischen
Produkten

Die Wettbewerbskommission (Weko) beschloss am 18. Dezember 2000, dem
Bundesrat eine Empfehlung betreffend den Bezug von medizinischen
Produkten aus dem Ausland zu unterbreiten. Die Versicherten sollen von
mehr Wettbewerb aus dem Ausland profitieren können.

Nach geltendem Recht werden den Versicherten die Kosten für im Ausland
bezogene medizinische Produkte und Medikamente nicht rückerstattet.

Die Weko empfiehlt jetzt dem Bundesrat, die gesetzlichen Bestimmungen
so anzupassen, dass die Kosten für im Ausland bezogene medizinische
Produkte inklusive Medikamente von den Versicherungsträgern übernommen
werden, sofern diese Kosten tiefer sind als jene in der Schweiz. Damit
würde mehr Wettbewerb aus dem Ausland ermöglicht und das
Leistung-Kosten-Verhältnis für die Versicherten könnte verbessert
werden.

Die Empfehlung stützt sich auf Artikel 45 Absatz 2 des Kartellgesetzes
(KG). Danach kann die Weko den Behörden Empfehlungen zur Förderung von
wirksamem Wettbewerb unterbreiten, insbesondere hinsichtlich der
Schaffung und Handhabung wirtschaftsrechtlicher Vorschriften.

Auskünfte:
Prof. Roland von Büren, Präsident, 079 667 90 15, 
Dr. Philippe Gugler, Vizedirektor, 031 324 96 77, philippe.gugler@admin.weko.ch