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Weko stellt Missbrauch von Marktbeherrschung fest

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 21.12.2000

Weko stellt Missbrauch von Marktbeherrschung fest

Eine Herstellerin von rotierenden Dentalinstrumenten diskriminiert
Versandhändler und missbraucht dadurch ihre marktbeherrschende
Stellung. Die Wettbewerbskommission (Weko) stellte diesen Verstoss
gegen das Kartellgesetz in einer am 18. Dezember 2000 abgeschlossenen
Untersuchung fest.

Die Weko stellt in ihrem Entscheid vom 18. Dezember 2000 fest, dass
die Intensiv SA im Markt für die Herstellung von Schleifkörper für
Zahnärzte marktbeherrschend ist, und ihre Stellung durch unangemessene
Lieferbedingungen missbraucht.

Die Intensiv SA weigerte sich, Dentalhändler zu beliefern, die über
keinen geeigneten Kundenservice verfügen. Die Weko hat jedoch in ihrer
Untersuchung festgestellt, dass rotierende Schleifinstrumente ohne
Beratung und ohne technischen Dienst an die Zahnärzte abgegeben werden
können, wie dies auch im Ausland üblich ist.

Die Intensiv SA ist eine im Bereich Herstellung von
Dental-instrumenten tätige Gesellschaft mit Sitz in Grancia (TI). Zu
ihren umsatzstärksten Produkten zählen rotierende Diamant- und
Rubininstrumente.

Die Produkte von Intensiv sind bei der Zahnärzteschaft äusserst
beliebt. Ein Grund dafür ist, dass die Zahnärzte an den Universitäten
vornehmlich mit diesen Produkten ausgebildet werden. Kann ein Händler
seine Kundschaft nicht mit Produkten von Intensiv bedienen, riskiert
er, für die Lieferung von anderen Produkten nicht mehr berücksichtigt
zu werden.

Intensiv SA wurde somit verpflichtet, auch den Versandhändlern ihre
Produkte zu liefern.

Auskünfte:
Prof. Roland von Büren, Präsident, 079 667 90 15
Dr. Philippe Gugler,Vizedirektor, 031 324 96 77, philippe.gugler@admin.weko.ch