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Bundesrat setzt Verordnung über die Einführung des Passes 2003 in Kraft

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnung über die Einführung des Passes 2003 auf den 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt. Mit der vorliegenden Verordnung sollen Kantone, Gemeinden und die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber informiert werden, wie der Übergang geplant ist.

Die Einführungsverordnung legt fest, dass ab dem 1. Januar 2003 nur noch der neue Pass ausgestellt wird. Pässe die vor dem 1. Januar 2003 ausgestellt oder verlängert wurden bleiben je nach Gültigkeitsdauer bis maximal Ende 2007 gültig. Sie können nach dem 1.1.2003 weder verlängert noch geändert oder ergänzt (zB Kindereinträge) werden. Die Identitätskarten (im Kreditkartenformat) bleiben bis zum Ablauf der Ausstellungsdauer gültig.

Der Bundesrat will auf den 1.1.2003 einen neuen Pass in Verkehr bringen und ein modernes Ausweisgesetz in Kraft setzen. Der Pass 2003 wird den internationalen Standards der ICAO (International Civil Aviation Organization) entsprechen, das heisst kleiner und handlicher sein als der heute im Gebrauch stehende Pass 85. Er wird zudem maschinenlesbar sein, wie dies die USA künftig für die visafreie Einreise von Schweizer Staatsangehörigen verlangen. Der neue Pass wird neu 40 Seiten umfassen. Die rote Farbe wird beibehalten.

Bern, 20. Dezember 2000

Weitere Auskünfte:

Urs Staub, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 323 53 03, urs.staub@bap.admin.ch