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Armee XXI: Die Bandbreitenentscheide


3003 Bern, 20. Dezember 2000

Medieninformation

Armee XXI: Die Bandbreitenentscheide

Der Bundesrat hat die Bandbreitenentscheide zu den Politischen Leitlinien
zum Armeeleitbild XXI getroffen. Das Eidgenössische Departement für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) wurde beauftragt, auf Grund
dieser zusätzlichen Vorgaben das Armeeleitbild zu erarbeiten.

Am 31. Mai 2000 hat der Bundesrat die Politischen Leitlinien zum
Armeeleitbild XXI beschlossen. Dabei fasste er einige Entscheide bewusst
weit. Für Armeebestand, Reserve, Dienstleistungspflicht und
Dienstpflichtalter legte er Bandbreiten fest. Innerhalb dieser Bandbreiten
konnte das VBS weiter planen. Die jetzigen Entscheide erlauben es, die
Planung für die Armee XXI mit der gebotenen Sicherheit weiter zu führen und
den Entwurf des Armeeleitbilds für die Vernehmlassung fristgerecht
verabschieden zu können.

Die Entscheide des Bundesrats
Die Dienstleistungspflicht beträgt in der normalen Lage grundsätzlich 280
Tage für wiederholungskurspflichtige Soldaten und
300 Tage für Durchdiener.
Im Militärgesetz wird die Obergrenze der Dienstleistungspflicht bei 330
Tagen belassen.
Die Rekrutenschule dauert 24 Wochen (drei Starts pro Jahr).
Die Dienstleistungspflicht umfasst die Rekrutenschule und sechs
Wiederholungskurse von je 19 Tagen.
Die Armee umfasst 119'000 Armeeangehörige (ohne Reserve).
Die Reserve beträgt 80'000 Armeeangehörige.
Für die Mannschaft endet die Militärdienstpflicht in der Regel nach
Vollenden des 30. Altersjahrs.
Der Generalstabschef bildet zusammen mit den Chefs von Heer und Luftwaffe
die Armeeführung.
Die Armee XXI setzt sich aus zwei Teilstreitkräften zusammen: Heer und
Luftwaffe.
Die Bataillons- bzw. Abteilungsmodule werden in der normalen Lage den
Lehrbrigaden unterstellt.
Für die Auslandeinsätze ist eine Zielgrösse von 1'600 Armeeangehörigen pro
Jahr (zwei Ablösungen) vorgesehen. Realisierung in zwei Etappen.
Während der Übergangsphase zur Armee XXI betragen die jährlichen Ausgaben
für Verteidigung rund 4, 3 Milliarden Franken pro Jahr.

Die Dienstleistungspflicht
Die kürzere Dienstleistungspflicht von 280 Tagen für Soldaten setzt sich
zusammen aus 166 Tagen Rekrutenschule und sechs Wiederholungskursen zu 19
Tagen (114 Tage). Das entlastet einerseits den einzelnen Dienstpflichtigen.
Andrerseits gewährleisten die auf sechs Monate verlängerte Grundausbildung
(Rekrutenschule) und ein Minimum von sechs Wiederholungskursen die nötige
Verbandsausbildung bis auf Stufe Kompanie bzw. Bataillon. Mit 280 Tagen
stehen militärische Leistungsfähigkeit und Wirtschaftsverträglichkeit in
einem ausgewogenen Verhältnis. Eine Flexibilisierung (Fraktionierung) der
Rekrutenschulen wird vor allem für Studierende geprüft.
Die längere Dienstleistungspflicht von 300 Tagen für die rund 3'000
Durchdiener pro Rekrutenjahrgang rechtfertigt sich durch die Vorteile, die
die frühere Erfüllung der Militärdienstpflicht mit sich bringt.
Aus diesem Dienstleistungsmodell ergibt sich ein Bestand der Armee (ohne
Reserve) von rund 119'000 Armeeangehörigen.
Mit der Belassung der Obergrenze von 330 Tagen im Gesetz bewahrt sich der
Bundesrat die (schon heute existierende) Handlungsfreiheit im Hinblick auf
mögliche Krisensituationen.

Die Reserve
Die Reserve umfasst rund 80'000 Armeeangehörige. Sie setzt sich zusammen aus
vier Jahrgängen mit ehemals WK-Dienstpflichtigen und zehn Jahrgängen mit
Durchdienern. Sie behalten die persönliche Ausrüstung. Nur dasjenige
Korpsmaterial, das für die Zusammenarbeit mit der aktiven, d.h. effektiv
Dienst leistenden Armee nötig ist, soll erneuert werden. Die Erneuerung des
übrigen Korpsmaterials wird vor dem Ende der Nutzungsdauer beurteilt. Die
Reserve ist in Formationen gegliedert. Stabsoffiziere und Hauptleute werden
während maximal fünf Tagen pro Jahr weitergebildet.
Konkret bedeutet das für die meisten Armeeangehörigen, dass sie nach der RS
und sechs WK's mit rund 26 Jahren für vier Jahre in der Reserve eingeteilt
sind. Werden WK's verschoben, erfolgt der Übertritt in die Reserve
entsprechend später.
Die beschlossene Reserve gibt dem Bundesrat und der Armeeführung eine grosse
Handlungsfreiheit. Sie erlaubt auch eine deutliche Verbesserung der
Durchhaltefähigkeit und eine grössere Anzahl Formationen bei unwesentlichen
Mehrkosten und vernachlässigbarem Aufwand für die Ausbildung.

Das Dienstpflichtalter
Für die Mannschaft endet in der Regel die Militärdienstpflicht nach dem
Vollenden des 30. Altersjahrs; das heisst, nach Absolvieren der
Rekrutenschule, sechs Wiederholungskursen und vier Jahren in der Reserve.

Zwei Teilstreitkräfte
Die Armee XXI setzt sich aus zwei Teilstreitkräften zusammen: Heer und
Luftwaffe. Dieses Modell mit zwei Teilstreitkräften ist der neuen
Armeegrösse angepasst, es erlaubt eine effiziente und kostengünstige Führung
und gewährleistet trotzdem die gewünschte regionale Verankerung.

Die Armeeführung
Die neue Armee erhält auch an der Spitze neue Führungsstrukturen und klare
Verantwortlichkeiten. Der Generalstabschef bildet zusammen mit den Chefs der
beiden Teilstreitkräfte die Armeeführung.
Um keine Verwechslung mit dem Oberbefehlshaber aufkommen zu lassen, der in
Kriegszeiten vom Parlament gewählt wird, behält der Generalstabschef seine
Bezeichnung und den Grad eines Korpskommandanten.

Bataillons- und Abteilungsmodule
Die Bataillone und Abteilungen stellen die Module dar, die
auftragsspezifisch zusammengestellt von den Territorialdivisions- oder
Brigadestäben in Einsätzen geführt werden. In der normalen Lage sind sie den
Lehrbrigaden unterstellt. In den Lehrbrigaden erfolgt die militärische Aus-
und Weiterbildung
Dieses System erlaubt eine einheitliche, waffengattungsspezifische
Ausbildung, gewährleistet die regionale Verankerung und ermöglicht es den
Einsatzstäben und ihren Milizangehörigen, sich auf die Führungsaufgabe zu
konzentrieren.

Friedensunterstützende Einsätze
Friedensunterstützenden Operationen im Ausland werden durch einen Ausbau bis
auf rund 1'600 Armeeangehörige pro Jahr, verteilt auf zwei Ablösungen,
gewährleistet. Diese freiwilligen Verbände für Friedensmissionen im Ausland
sind nicht fest gebildet und nicht dauernd verfügbar. Sie werden nach Bedarf
modular zusammengesetzt und mit freiwilligem Miliz- und Berufspersonal
gemischt. Realisierung in zwei Etappen.

Die Finanzen
Während der Übergangsphase zur Armee XXI betragen die jährlichen Ausgaben
für Verteidigung gemäss dem Bericht des Bundesrats vom 2. Oktober 2000 zum
Finanzplan 2002-2004 rund 4,3 Milliarden Franken. Für die Folgejahre wird
das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und
Sport zusammen mit dem Finanzdepartement konkrete Anträge später
unterbreiten.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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