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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Pressemitteilung

Auflösung der Verwaltungskontrolle des Bundesrates

Der Bundesrat hat beschlossen, seine Verwaltungskontrollstelle (VKB) per Ende Jahr aufzulösen und eine Neuausrichtung der Kontrollaufgaben vorzunehmen. Er möchte die Kontrollen weniger vergangenheitsorientiert vornehmen und das steuernde Controlling verstärken.

Die VKB hat während ihres zehnjährigen Bestehens Überprüfungsberichte und Empfehlungen an den Bundesrat erbracht. Sie nahm hauptsächlich Überprüfungsaufträge des Bundesrates im interdepartementalen Bereich wahr: So schloss sie die 40 Teilprogramme der Querschnittsmassnahmen zur Effizienzsteigerungen der Bundesverwaltung ab. Sie führte insgesamt 34 zum Teil umfangreiche Untersuchungsprojekte durch. Die vom Bundesrat angeordneten Verbesserungen wurden zu einem grossen Teil verwirklicht, zum Teil laufen die Massnahmen noch.

Verschiedene Entwicklungen haben dazu geführt, dass die Aufrechterhaltung der VKB nicht länger zweckmässig ist und Anpassungen bei der Wahrnehmung der Kontrollaufgaben erforderlich sind. Mit der Einführung des neuen Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997 wurden die bundesrätlichen Zuständigkeiten im Bereich des Controlling neu definiert. Der Bundesrat möchte statt der vergangenheitsorientierten Kontrolle das steuernde Controlling verstärken. Neu ist er auch zuständig für die regelmässige Überprüfung der Bundesaufgaben. In diesem Zusammenhang ist eine Neuausrichtung der Kontrollaufgaben notwendig. Diese sollen neu näher an den bundesrätliche Legislaturplanung herangeführt und in die Bundeskanzlei integriert werden, was die Aufrechterhaltung der VKB überflüssig macht.

Die Ressourcen der VKB werden der Bundeskanzlei schwergewichtig für die Konzeption der künftigen Kontrollaufgaben, insbesondere für die regelmässige Überprüfung der Bundesaufgaben (Umsetzung Art. 5 RVOG) zugewiesen. Daneben wird die Bundeskanzlei auch dringliche Abklärungen des Bundesrates oder des Bundespräsidiums übernehmen. Hingegen werden für komplexe, überdepartementale Fragestellungen neu spezifische Projekte oder Task Forces gebildet.

Die Bundeskanzlei wird im Verlauf des Jahres 2001 dem Bundesrat die gesetzlichen Anpassungen zusammen mit anderen hängigen Revisionsanliegen aus Regierungs- und Verwaltungsreform unterbreiten.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Informationsdienst

20.12.2000

Auskunft: Arthur Taugwalder, Leiter VKB, 031-322 38 02