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Richtplan Kanton TI: Genehmigung des Koordinationsblattes zum Verkehrsplan des Luganese

MEDIENMITTEILUNG

Richtplan Kanton TI: Genehmigung des Koordinationsblattes zum Verkehrsplan
des Luganese

Der Bundesrat hat das Koordinationsblatt des Tessiner Richtplans zum
Verkehrsplan des Luganese genehmigt. Er will den eingeschlagenen Weg des
Kantons Tessin unterstützen, der eine koordinierte Verkehrs- und
Raumentwicklungspolitik verfolgt. Um die Umsetzung der flankierenden
Massnahmen sicherzustellen, hat der Bundesrat Bedingungen bezüglich
Gewährung von Finanzhilfen formuliert.

1995 hatte der Bundesrat den Richtplan des Kantons Tessin genehmigt. Das
Koordinationsblatt zum Verkehrsplan des Luganese wurde damals von der
Genehmigung ausgeschlossen, da es sich noch in Überarbeitung auf kantonaler
Ebene befand. Nach Abschluss dieser Überarbeitung hat der Kanton das
Koordinationsblatt dem Bund zur Genehmigung unterbreitet.

Das Hauptziel des Verkehrsplans ist die Verbesserung der Umweltqualität,
insbesondere im Grossraum Lugano. Um das zu erreichen, schlägt der Kanton
eine umfassende Strategie vor: Förderung des öffentlichen Verkehrs, Lenkung
des Privatverkehrs und flankierende Massnahmen in den Bereichen Siedlung und
Umwelt.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Massnahmen geeignet sind, um die
gesetzten Ziele zu erreichen. Die Realisierung aller Massnahmen ist noch
nicht gänzlich sichergestellt. Deshalb hat der Bundesrat Bedingungen für die
Gewährung von Finanzhilfen für Strassenbauten formuliert. Der Kanton Tessin
hat sich seinerseits verpflichtet, die Planung zügig weiterzuführen.

Bern, 20. Dezember 2000

UVEK  Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation
Pressedienst

Informationen: Michel Matthey, Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 031/322
40 80 oder Rudolf Menzi, Informationsdienst, Bundesamt für Raumentwicklung,
Tel. 031/322 40 55