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Bundesrat genehmigt Richtplan Kanton Solothurn

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat genehmigt Richtplan Kanton Solothurn

Der Kanton Solothurn hat seinen alten Richtplan aus den 80-er Jahren
vollständig überarbeitet. Der Bundesrat hat den neuen Richtplan heute
genehmigt. Damit wird dieser auch für die Behörden des Bundes und der
Nachbarkantone verbindlich.

Der Richtplan 2000 des Kantons Solothurn koordiniert die verschiedenen
räumlichen Ansprüche an den Lebens- und Wirtschaftsraum dieses vielfältigen
Kantons. Der Richtplan wird damit zu einem wichtigen Führungsinstrument für
die Steuerung der Siedlungs-, Landschafts- und Verkehrsentwicklung in diesem
Raum zwischen den Grossagglomerationen Zürich, Bern und Basel.

Der neue Richtplan entspricht den raumordnungspolitischen Leitideen des
Bundes. Er zielt auf die Stärkung der bestehenden Zentren im vernetzten
Städtesystem Schweiz sowie auf die raum- und kostensparende
Siedlungsentwicklung ab. Dadurch beugt er einer weiteren Zersiedelung des
Mittellandes vor. Dank seinen konkreten Grundsätzen leistet der kantonale
Richtplan einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung der Ressourcen
und zur langfristigen Sicherung der Umweltqualität. Die weitere Entwicklung
der kantonsübergreifenden Zusammenarbeit, namentlich mit den
Wirtschaftsräumen Zürich, Bern und Basel, stellt eine zentrale
Herausforderung für die künftige Raumentwicklungspolitik des Kantons
Solothurn dar.

Bern, 20. Dezember 2000

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Peter Lerch, Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 031 / 322 40 59
oder Rudolf Menzi, Informationsdienst, Bundesamt für Raumentwicklung, Tel.
031/322 40 55.

Beilagen: Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung vom 22.
November 2000